Was tun, wenn Schädiger sich weigert, seiner Haftpflicht zu melden? Kein KFZ-Fall!

9 Antworten

Deine Schwägerin hat es zu zahlen, oder dafür zu sorgen, dass es der Versicherung gemeldet wird. Stelle die Foerderung an Sie und den Rest muß sie klären!

Wenn Dich Deine Schwägerin geschädigt hat, musst Du Deine Schadenersatzansprüche an sie richten, und nicht an den Schwager. Ob sie das ihrer Versicherung meldet, oder den Schaden aus eigener Tasche ersetzt, ist ihre Sache un geht Dich nichts an.

Sollte sie sich weigern, Schadenersatz zu leisten, bleibt Dir nur der Weg einer zivilrechtlichen Klage.

Ein Produktmangel wäre in der Tat ein Gewährleistungsfall, allerdings würde ich es so machen wie VersBerater. Der Knüppel ist nicht immer der beste Weg.

Hmmm.... da wüsst ich jetzt auch nichts genaues. Aber letztendlich hilft ein Gang zur Polizei wegen eines Sachschadens....

Also, ich hab schon nachgefragt, es wird nicht als Gewährleistung anerkannt. Auch das hab ich schon geklärt, bin ja ne nette Schwester.Trotzdem weigert sich mein Bruder...Ich bat ihn, es seiner Vers. zu melden und die Prüfen ja schließlich auch. Seine Bedenken über die Schuld seiner Frau mögen ja auch berechtigt sein, aber das kann er doch über die Vers. klären. Ich bin jetzt die Leidtragende. Ich kann nicht reparieren lassen, wenn keine Vers. eingeschaltet ist- dann muß ich auch zahlen. Es geht hier immerhin um ca. 500 €