Was tun, wenn Polizei Akteneinsicht verzögert?

6 Antworten

Bei einem Unfall ohne Verletzten wird bei der Polizei teilweise gar keine oder kaum noch eine Akte angelegt.

In BW beispielsweise wird ein Verkehrsunfall ohne Verletzte lediglich statistisch erfasst - und eventuell ein Verwarungsgeld erhoben, eine "Unfallaufnahme" (Lichtbilder, Vernehmungen, Sachverhaltsabklärungen, etc.) wird nicht mehr durchgeführt, dafür ist jeder Verkehrsteilnehmer selbst zuständig.

In Frankreich kommt bei solchen Unfällen gar keine Polizei mehr.

Eventuell gibt es demnach gar keine Akte - oder nur ein kleiner Erfassungsbogen, vielleicht ist das der Grund?

Welche Art von Verkehrsunfall war es denn?

Normalerweise müsste Dein Rechtsanwalt aber den Ablauf so gut kennen, dass er weiß, dass es hier aus versch. Gründen oft zu Verzögerungen kommen kann. Akteneinsicht wird i.d.R. nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen gewährt, bei einem Verkehrsunfall wird der Vorgang dann direkt abverfügt. Je nach Art des Unfalls entweder an die Staatsanwaltschaft oder an die zust. Bußgeldstelle.

Wenn also bei der Polizei Akteneinsicht beantragt wird, der Vorgang aber schon weg ist, muss der Antrag nachgeschickt werden. Dadurch kann sich das schonmal über ein paar Wochen hinziehen, je nach dem wie schnell die Post ist.

die lange Dauer bis zur Gewährung der Akteneinsicht an den Rechtsanwalt kann viele Gründe haben.

Gewährt wird die Akteneinsicht nur an den Rechtsanwalt und in der Regel nur über die Staatsanwaltschaft, sofern es sich nicht ausschließlich um ein reines Ordnungswidrigkeitsverfahren handelt. Sinn macht es nur, die Akte zu erhalten, nachdem alle Zeugen vernommen wurden. Es mag sein, dass bei vielen Zeugen sich nicht jeder Zeuge bei der Polizei zurückmeldet (Urlaub, falsche Adresse, etc.) und es daher länger dauert. Auch kann es sein, dass sich zahlreiche Beteiligte (Haftpflichtversicherer, Krankenkassen wegen übergegangener Ansprüche, etc.) quasi um die Akteneinsicht "prügeln" - denen wird allen in Reihenfolge nacheinander Akteneinsicht durch Versendung mit der Post (in der Regel für drei Tage zum Behalt) gewährt. So kann es über den Postweg des einen einzigen Aktenstückes schon einmal zu Verzögerungen kommen. Und was nützt die Akteneinsicht, wenn diese sogleich vorab der Einholung der Zeugenaussagen zur Akte gewährt wird ? Denn gerade die Zeugenaussagen sind doch von Interesse für die Schadensregulierung.

Es verbleibt nichts, als abzuwarten. Ggfs. mag der Behörde (Polizei oder StA) vorgeschlagen werden, Aktendoppel zu fertigen, um die zeitnahe Akteneinsicht auch zu realisieren.

Dies alles setzt indes voraus, dass man die Akteneinsicht überhaupt benötigt. Sollten die Zeugen namentlich und mit ladungsfähiger Adresse bekannt sein, wäre die Akteneinsicht für das Zivilverfahren nicht zwingend nötig. Sollte sogleich zivilprozessuale Klage ohne vorherige Akteneinsicht erhoben werden, bliebe hingegen die Beweislage ein Wagnis, gerade weil man noch nicht weiß, welcher Zeuge zuvor zur Ermittlungsakte welche Erklärung abgegeben hat.

Sicherer wäre es, die Gewährung der Akteneinsicht abzuwarten !

gute Antwort!

Wenn es sich um einen "normalen" Verkehrsunfall handelt (also ohne Verletzte usw.) kommt als weiterer Kandidat für den Standort des Vorgangs/der Akte noch die Bußgeldstelle in Betracht.

Egal wo sie ist ... es kann ein bisschen dauern...

@PepsiMaster

klar - auch die Bußgeldstelle. Liegt doch auf der Hand, dass je nach Konstellation die Beteiligten (Polizei, Bußgeldstelle und Staatsanwaltschaft) manchmal gar nicht so schnell wissen, wohin mit den ganzen Akteneinsichtsbegehren, bloß weil die Akte ständig von dem einem zum anderen durch die Gegend geistert und Post hinterhergeschickt und nachsortiert werden muss. Das lässt praktisch sich wohl kaum vermeiden.

Beispiel: Das Akteneinsichtsbegehren (AE) geht an die Polizei, die Akte ist aber schon bei der Bußgeldstelle (Bg). Die stellt fest, dass doch Personenschaden nachgemeldet wurde und gibt an die StA ab. Danach kommt die AE bei der Bg an und wird an die StA nachgereicht. Die StA hat inzwischen mangels öffentlichem Interesse oder fehlendem hinreichenden Tatverdacht eingestellt und gibt zur Vermeidung der OWi-Verjährung an die Bg zurück. Danach kommt die AE bei der StA an und wird wieder an die Bg zurückgereicht. Die Bg hat bereits OWi-Anhörung und Erlass des Bußsgeldbescheides durchgeführt, der rechtskräftig wurde und die Akte wegen Nichtzahlung zur Vollstreckungsstelle gegeben oder wegen Zahlung ins Archiv verfügt. Danach kommt die AE von der StA endlich an und keiner weiß mehr, wo der Vorgang eigentlich ist ...

noch Fragen ?

na ich denke das weiß dein Anwalt doch am besten, du selbst hast da noch die geringsten Möglichkeiten...

soll dein anwalt oder so nen antrag auf sofortige akteneinsicht stellen...bissl druck machen....auch die polizei soll sich bissl beeilen