Was tun, wenn Nachbarn Abriss eines Anbaus verhindern?

3 Antworten

Mann braucht für einer Abriss doch nicht zwangsläufig einen Bagger.

Frag die Abriss- Firma, was Die für Möglichkeiten haben.

Das ist landesrechtlich geregelt. In Niedersachsen z. B. so:

Hammerschlags- und Leiterrecht

§ 47 Inhalt und Umfang

(1) 1 Der
Eigentümer eines Grundstücks und die Nutzungsberechtigten müssen
dulden, daß das Grundstück zur Vorbereitung und Durchführung von Bau-
oder Instandsetzungsarbeiten auf dem Nachbargrundstück und im Fall eines
zu duldenden Überbaus auf dem eigenen Grundstück vorübergehend betreten
und benutzt wird, wenn die Arbeiten anders nicht zweckmäßig oder nur
mit unverhältnismäßig hohen Kosten ausgeführt werden können. 2 Diese
Pflicht besteht gegenüber jedem, der nach eigenem Ermessen,
insbesondere als Bauherr auf dem Nachbargrundstück solche Arbeiten
ausführen läßt oder selbst ausführt. 3 Die Pflicht besteht nicht, wenn dem Verpflichteten unverhältnismäßig große Nachteile entstehen würden.

(2) Das Recht ist so schonend wie möglich
auszuüben; es darf nicht zur Unzeit geltend gemacht werden, wenn sich
die Arbeiten unschwer auf später verlegen lassen.

(3) Auf die Eigentümer öffentlicher Straßen sind
die Absätze 1 und 2 nicht anzuwenden; für sie gilt das öffentliche
Straßenrecht.

(4) 1 Für Anzeigepflicht und Schadensersatz gelten § 8 Abs. 2 und 3 sowie die §§ 14 und 37 Abs. 1 Satz 1 entsprechend. 2 Mit den Arbeiten darf, wenn nichts anderes vereinbart wird, erst nach Ablauf der Frist nach § 37 Abs. 1 Satz 1 begonnen werden.

Ein Anwalt wird für Sie das "Hammerschlag- und Leiterrecht" durchsetzen!