Was tun, wenn Mitbewerber Lügen über Unternehmen erzählen?

9 Antworten

Du kannst entweder mal den netten Mitbewerber aufsuchen und ein Gespräch suchen oder aber den rechtlichen Weg beschreiten.

Rechtlich sieht es dann so aus das du Anzeige wegen Verleumdung stellen könntest, umgangssprachlich auch Rufmord genannt. Nach §187 StGB ist das eine Straftat und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu 5 Jahren bestraft werden. Zudem könntest anschließend zivilgerichtlich auch mögliche Schadensersatzansprüche geltend machen.

Allerdings solltest du dies natürlich auch irgendwie beweisen können und dir dazu am besten auch einen Anwalt suchen.

Schadensersatzansprüche dürften schwierig werden, die müsstest schon nachweisen können.

Geh zu einem Anwalt und der wird eine Unterlassunsverpflichtungserklärung verfassen mit strafbewehrter Abmahnung.

Strafrechtlich, mhm, soll der abchecken.

Unternehmer B kann sich an seinen Anwalt wenden und zivilrechtlich bzw. wettbewerbsrechtlich dagegen vorgehen.

Er kann auch Strafanzeige stellen wegen Verleumdung/übler Nachrede.

Wenn Schaden beziffert werden kann und dieser schuldhaft durch Dritte hervorgerufen worden sind, so kann er geltend gemacht werden.

Das wird Dir der Rechtsanwalt Deines Vertrauens erklären. Das liegt in der Art der Lügen und Beweiskraft der dadurch entgangener Geschäfte. Blose Vermutungen sind da nicht fördernt.

Das nennt sich Rufschädigung. Da fällt dann aber noch mehr hinein je nach Auslegung und Absicht der Person die hier Lügen verbreitet.