Was tun, wenn meine Ex das Kindergeld für beide Kinder einbehält?

10 Antworten

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Wo ist das Problem.

Geh zum Einwohnermeldeamt melde das Kind bei dir an und beantrage dann das Kindergeld auf dich.

 

Der Unterhalt gleicht sich somit (noch) aus.

 

Nein! Der Unterhalt ist ein Anspruch des Kindes gegen den Elternteil, bei dem es nicht lebt. Daher heben sich Unterhaltsansprüche nicht gegeneinander auf.

Zudem verdient die Mutter deutlich mehr als, wie du sagst. Somit wäre auch der Unterhaltsanspruch des Kindes, das bei dir lebt deutlich höher, als der Unterhalt, den du für das andere Kind zahlst.

 

Danke erst mal für die Antwort. 

Darüber habe ich noch garnicht nachgedacht, klingt aber logisch. Aber gilt das auch, wenn meine Ex-Frau selbständig ist? 

@22schnuddel

Was hat die Selbstständigkeit damit zu tun?

Für den Kindesunterhalt zählt das unterhaltsrelevante Einkommen. Das wird bei Selbstständigen nur etwas anders berechnet als bei abhängig Erwerbstätigen.
Bei Selbstständigen wird grundsätzlich das Durchschnittseinkommen der letzten 36 Monate zugrunde gelegt.

Die Frage ist doch,wie ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht geregelt?Liegt beides bei Dir,muß sie Dir das Kindergeld auch geben,ansonsten wirst Du gegen die Herrausgabe und Umschreibung auf Dich klagen müßen.Ist eins von beiden oder beides nicht der Fall und ihr habt das privat geregelt wird es sicher schwierig dagegen anzugehen!Und Du mußt auch klagen damit diese Dinge eindeutig geregelt werden.Bei gemeinsamen Sorgerecht wird es wohl am Aufenthaltsbestimmungsrecht festgemacht.

Das Kindergeld bekommt immer der Kindergeldberechtigte vom Arbeitsamt,schon Möglich das da eine Teilung der Kinder vorgenommen werden kann,versuche es erst über das Arbeitsamt

Wenn deine Ex und du unterschiedlich verdient, dann hebt sich der Unterhalt eben nicht auf! Geh zum Jugendamt, bitte um Beistandschaft und um Überprüfung der Unterhaltsbeträge. Dabei auch gleich das mit dem einbehaltenen Kindergeld aufs tapet bringen und mit ihrer Weigerung, dasKind umzumelden auf dich.

 

Sonst bleibt wirklich nur der Gang zum Anwalt.

Dankeschön für den Tip. Das werd ich dann mal machen :-)

 

Stelle einen Antrag bei der Familienkasse und erkläre, dass das Kind bei dir lebt und du somit Recht hast das Geld zu erhalten!