Was tun, wenn man eine Mahnung erhalten hat trotz Zahlungsnachweis?

4 Antworten

Mahnungen landen in der Rundablage, wenn die Forderung fristwahrend bezahlt wurde.

Es gibt einen kaufmännischen Grundsatz: "Geldschulden sind Schickschulden" Demnach bist Du als Käufer dafür verantwortlich, dass dem Verkäufer das Geld ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt wird, dem Verkäufer das Geld also ordnungsgemäß geschickt wird. Wird dem Verkäufer das Geld nun also nicht gut geschrieben - Dein Problem!

Hier ist der Sachverhalt nochmals (eventuell etwas komplizierter) dargestellt:  https://de.wikipedia.org/wiki/Bringschuld

Aber ich habe doch bezahlt und habe sogar den entsprechenden Nachweis (Kontoauszug und Kreditkartenzahlungsbeleg) erbracht. Warum sollte ich zweimal bezahlen? Vom Verkaeufer aus wurde kein Nachweis erbracht, dass er das Geld nicht erhalten hat.

@Pipocagaby

Es sagt niemand, dass Du zweimal zahlen musst! Mache den beteiligten Kreditinstituten Theater! Es ist Deine Aufgabe, Dich mit den Kredit-instituten auseinander zu setzen. Die sollen Dir eine Erklärung liefern, was passiert ist!

@derhandkuss

Es ist Deine Aufgabe, Dich mit den Kredit-instituten auseinander zu setzen

Nö.

Wenn die eigene Bank klar stellt, dass das Geld erfolgreich abgebucht wurde, ist alles geklärt. Man muss sich nur mit dem eigenen Zahlungsdienstleister auseinandersetzen. Alles auf Händlerseite geht den Schuldner nichts mehr an.

Bist Du sicher, den richtigen Empfänger angegeben zu haben ? Dein Geld ist abgebucht. Das Geld ist nicht da angekommen wo es sollte. Hört sich nach falscher I Ban oder falscher Angabe der Kundennummer oder ähnlichem an.

Ich musste ja gar keinen Empfaenger angeben, die Zahlung verlief auf dem Onlineformular. Und von der Bank habe ich den Beleg mit dem entsprechenden Emfpaenger (NAme und Ort steht drauf) vorgelegt. Die haben gesagt, der Betrag wurde auf ihr Konto gebucht und dann wieder zurueckgebucht, aber auf meiner Bank ging keine Rueckbuchung ein.

Dann warte die rückbuchung ab und überweise es noch mal und mache eine Kopie der Überweisung und schicke sie an die mahnadresse

@asiawok

Das ist der richtige Weg. Aber auf den 5 Euronen bleibst Du dann leider sitzen.

@Mitjast

Wieso? Den Schaden bezahlt der, der den Schaden verursacht hat. Wenn die Apotheke Probleme hat mit ihrem Zahlungsdienstleister, ist das deren Problem, nicht das eigene. Die Kreditkarte war gedeckt und es konnte erfolgreich abgebucht werden. Somit verantwortet der Schuldner keinen Schaden.

Eine Kopie von der Rechnung an die mahnadresse schicken