Was tun, wenn einer meine Vespa angefahren und beschädigt hat, aber angeblich keine Versicherung hat?

8 Antworten

Da hat er überhaupt nicht recht. Wer schuldhaft einen Schaden verursacht ist nach BGB grundsätzlich schadensersatzpflichtig. Hat er keine Versicherung, muss er privat bezahlen, so ist das nun mal.

Das gilt auch dann, wenn er auf Privatgelände mit einem nicht angemeldeten Fahrzeug einen Schaden verursacht. Er kann höchstens versuchen, das über seine Privathaftpflicht abzuwickeln. Aaber das ist nicht dein Problem, das ist sein Problem, bei welcher Versicherung er sich das Geld zurück holt.

Schuldhaft hat er auf jeden Fall gehandelt, weil er die besondere Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren verletzt hat. Wer rückwärts fährt, hat sich grundsätzlich davon zu überzeugen, dass hinten frei ist und kann er das selber nicht überblicken, muss er sich einweisen lassen.

Wenn ein Schaden entstanden ist, kannst du eine fachgerechte Reparatur erwarten. Du kannst also in eine entsprechende Fachwerkstatt fahren, dir einen Kostenvoranschlag für eine fachgerechte Reparatur geben lassen und ihm diesen zukommen lassen. Du bist nicht verpflichtet, mehrere Angebote einzuholen. Das saugt er sich aus den Fingern. Er hätte lediglich die Möglichkeit, auf eigene Kosten einen Gutachter einzuschalten und den KVA überprüfen zu lassen. Rein theoretisch müsstest du nicht einmal diese Prozedur durchführen, sondern könntest auch sofort reparieren lassen. Wenn du ihm aber den KVA und die Gelegenheit auf einen eigenen Gutachter gibts, bist du auf der sicheren Seite. Besonders günstig wäre auch ein vorformuliertes Schreiben unterschreiben zu lassen, dass er bereit ist, die Kosten gemäß KVA zu übernehmen. Sollte er das verweigern, würde ich ihm mitteilen (neutral, nicht als Drohung), dass du dir sonst einen Anwalt nimmst, um die Kosten einzutreiben, was die Sache für ihn nur unnötig teuer machen würde.

Dann würde ich die Wespe so oder so reparieren lassen und ihm die Rechnung schicken, mit einem konkreten Zahlungstermin (keine Zeitspanne). Wenn er nicht bezahlt, musst du eventuell tatsächlich zu einem Anwalt gehen und den das Geld eintreiben lassen. Die Erstberatung bei einem Anwalt wäre in der Regel auch kostenlos.

Hinweis um keinen Ärger wegen unzulässigem Rechtsrat zu bekommen: bin kein Jurist und schildere nur meine Sicht der Dinge.

Haftpflichversicherung ist Pflicht...also muss er eine haben..allerdings hättest du die Polizei auf Platz rufen sollen, als er sich so unkooperativ zeigte....Ihm das jetzt noch zu beweisen könnte schwer werden, wenn er alles abstreitet und wenn an seinem Buss nichts zu sehen ist...oder keine Lackspuren von seinem Buss an der Vespa zu finden sind...

Ich war nicht vor Ort, als der Unfall passierte. Sonst hätte ich natürlich die Polizei eingeschaltet. Vielen Dank trotzdem für euere Antworten!!!

@Vespaliebe

Die Polizei kannst du immer noch einschalten. Ein Gutachter kann das selbstverständlich feststellen. An seinem Fahrzeug muss es dann ja auch Kratzer geben.

Natürlich ist der Unfallverursacher dazu verpflichtet für den Schaden aufzukommen, bzw. seine Haftpflichtversicherung, die in Deutschland vorgeschrieben ist. Ansonsten kann man sein KFZ nicht anmelden.

Moin,
melde das deiner Versicherung. Die kommt für den Schaden (nachdem es ein Gutachten gegeben hat) auf und fordert das Geld anschließend vom Verursacher zurück. Soll also nicht dein Problem sein.

Grüße
Oli

Ach, ist das so? Und woher weißt du, dass der Fragesteller eine Vollkasko hat? Und wenn er eine hat, was wird mit der SB?

Merkwürdiger Tipp...

@NamenSindSchwer

Mir hat meine Versicherung (hatte bereits Voll und Teilkasko) das so erklärt. Wenn das nicht stimmt, bin ich natürlich auch offen für andere Meinungen - allwissend bin ich natürlich nicht ;-)

Wenn er keine Versicherung hat, dann zeige ihn an, wegen Fahren ohne Versicherungsschutz. Dann muss er den Schaden eben aus eigener Tasche begleichen.