Was tun wenn der Schuldner den Arbeitgeber wechselt?

5 Antworten

Für den bisherigen Arbeitgeber ist damit die Pfändung erledigt. Der neue Arbeitgeber weiß noch nichts von seinem "Glück", und damit Du als Erster den pfändbaren Teil des Lohnes bekommst vorab ein vorläufiges Zahlungsverbot an den Arbeitgeber zustellen lassen und zeitgleich einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß mit Nennung des neuen Arbeitgebers als Drittschuldner beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Du kennst Dich ja aus, weil Du ja bereits beim alten Arbeitgeber eine Lohnpfändung ausgebracht hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dein Pfandrecht ist dir ja schon zugesprochen worden und auch deren Durchführung, daher würde ich mich an den neuen Arbeitgeber wenden und wenn der nicht bekannt ist den alten Arbeitsgeber fragen.

Wenn beide stellen es nicht wissen dann wende dich an den Sozialversicherung mit dre Bitte um Bekanntgabe des neuen Arbeitsgeber.

An den neuen Arbeitgeber muss ein neuer Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt und durch das Gericht erlassen und zugestellt werden.

Dazu gehören eine Forderungsaufstellung über die noch verbleibenden Schulden sowie der Schuldtitel.

Danach wird die Pfändung nun beim neuen Arbeitgeber weiter statt finden.

Ist denn in dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss der alte Arbeitgeber namentlich benannt?

ich bin nicht sicher. muss nochmal nach gucken. warum? gibt es da unterschiede ?