Was tun wenn der Mitbewohner die Kaution nicht zurückzahlen will

5 Antworten

Die Kaution wird erst nach Beendigung des Mietverhältnisses zur Rückzahlung fällig, nicht aber schon jetzt. Rückzahlungsbedingung ist, dass du das Zimmer in dem Zustand zurückgibst, in dem du es angemietet hast. Wahrscheinlich habt ihr kein Übernahmeprotokoll verfaßt. Die Rückzahlung der Kaution ist nicht davon abhängig, ob er einen Nachmieter findet oder nicht. Das ist ganz alleine sein Problem. Wenn dein Vermieter kein Geld hat, wird er dir das einreden wollen. Juristisch betrachtet ist es jedoch falsch. Was du machen kannst, ist schwierig zu beurteilen, da die Beweislage nicht eindeutig ist. Habt ihr einen schriftlichen Mietvertrag abgeschlossen, in dem die von dir bezahlte Kaution Vertragsbestandteil ist? Dann kannst du ihn auf Rückzahlung verklagen. Oder habt ihr alles nur mündlich vereinbart? In diesem Fall ist es schwieriger. Hast du Zeugen? Wenn dein Vermieter handgreiflich wird, ruf die Polizei an. Laßt euch nicht drohen. Er hat keinen Grund und will euch nur einschüchtern. Sag ihm, die Kaution hätte nichts mit einem Nachmieter zu tun. Viel Glück!

 Dein Mietverhältnis endet am 31.0.2015. Danach musst du die Mietsache mängelfrei an den Vermieter herausgeben. Der Vermieter ist gehalten innerhalb 6 Monate nach Mietende die Kaution abzurechnen und vollständig oder anteilig heraus zu geben, wenn es eine Betriebskostenabrechnung geben sollte. Fordere unter Fristsetzung den Vermieter auf den Nachweis der Sicherheit deiner Kaution (verwahrt auf einem Konto getrennt vom Vermögen des Vermieters) zu erbringen. Erfolgt dieser Nachweis nicht, dann fordere die Rückgabe der Kaution unverzüglich. zudem kann der Vermieter strafrechtlich wegen Unterschlagung angezeigt werden.

Ein Nachmieter ist nicht verpflichtet dir eine Kaution zu geben. Du hast mit ihm kein Vertragsverhältnis.

Das Schimmelproblem musst du unverzüglich dem Vermieter schriftlich melden und ihn zur Beseitigung auffordern. Du kannst sofort die Miete mindern, wenn du noch nicht bezahlt hast. 

Ich weiß nun nicht was ich tun soll, wenn er mir die Kaution nicht zurück gibt.

Gibt es keine Ansprüche des Vermieters aus der Kaution, solltest Du diesen schriftlich und nachweislich zur Auszahlung auffordern.

Kommt er dem nicht nach, beantragst Du einen Mahnbescheid und schickst ggfs. einen Anwalt in die Spur.

Einen Zahlungsnachweis für die Kaution hast Du hoffentlich?

Die Kaution müsste doch beim Vermieter eingezahlt worden sein? Dann frage diesen mal, wie es mit einer Teilrückzahlung aussieht.

Ansonsten, wenn z. B. dein Mitbewohner selbst als Vermieter aufgetreten ist, bleibt nur der Gang vors Gericht, sofern du die Kaution eben nicht vom Nachmieter bekommst. Dafür müsstest du aber zumindest etwas Schriftliches in der Hand haben, eine Quittung etwas oder einen Kontoauszug mit der Überweisung. Ansonsten hast du schlechte Karten, die Kautionszahlung zu beweisen.

Natürlich muss das Zimmer im einwandfreien Zustand zurückgegeben werden, da evtl. Reparaturen von der Kaution abgezogen werden können.



Du kannst einen Nachweis verlangen das die Kaution insolvenzsicher, getrennt vom Vermögen des Vermieters, auf einem Sparkonto angelegt wurde.

Kann oder will er diesen Nachweis nicht erbringen, kannst Du die Kaution zurückfordern. Das auch schon vor Vertragsende.

Ansonsten muß der Vermieter die Kaution i. d. R. nicht sofort nach Mietende erstatten. Er hat bis zu 6 Monate Zeit zu prüfen ob und welche Ansprüche er noch hat und die Kaution bzw. einen Teil davon dafür verwenden. Neben verdeckten Mängeln können das auch Mietrückstände oder evtl. NK-Nachzahlungen aus noch nicht fälligen Abrechnungen sein.