Was tun gegen Fremdparker auf dem Privatparkplatz?
Meine Familie besitzt ein Haus und das angrenzende Grundstück, dass in 3 Parkplätze umgewandelt wurde, ebenfalls. Man kann diesen Parkplatz nur über das Grundstück der Nachbarn erreichen, weshalb wir aber das Durchfahrsrecht besitzen.
Das Problem ist, seit kurzem hat das Mietshaus nebenan den Besitzer gewechselt. Jetzt gehört das Nachbarhaus zwei arroganten jungen Männern, denen alles egal ist. Mit den Bewohnern kann man einfach nicht reden, ohne bedroht zu werden.
Jetzt zum eigentlichen Problem: Es geschieht dauernd, dass irgendein Fremder auf unserem Grundstück parkt und natürlich keine Lust hat wegzufahren.
Was kann man als Grundstücksbesitzer tun? 1. Abschleppen ist aufgrund der engen Einfahrt und dem verschachtelten Grundstück nicht möglich. 2. Es ist keine Angelegenheit, die die Polizei interessiert. 3. Mit den Nachbarn kann man - wie erwähnt - nicht reden. 4. Die Sache über einen Anwalt regeln zu lassen lohnt sich auch nicht, da meistens nicht die gleichen Leute da parken, sondern deren Freunde, Familie, ... 5. Einen Poller aufzustellen ist auch nicht wirklich umsetzbar.
Und noch eine Frage: Als wir einmal Nachts heimkamen, stand ein Auto auf unserem Parkplatz, weshalb wir es dann zugepark haben, da wir (verständlicherweise) mitten in der Nacht nicht 5 Straßen weiter parken wollten. Früh morgens klingelte dann ein sehr freundlicher Polizist und schrie in die Sprechanlage, wir sollen sofort unser Auto wegfahren, sonst bekommen wir eine Anzeige wegen Nötigung.
Ich sehe darin aber nicht den Strafbestand der Nötigung: http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html Kann mir das vielleicht jemand erklären?
und außerdem: was würde geschehen, wenn ich sage, ich könnte mein Auto nicht wegfahren, weil ich getrunken hätte?
7 Antworten
Grundstück deutlich beschildern. Falschparker Fahrzeuge fotografieren. Kennzeichen notieren. Bei der Polizei anzeige wegen Hausfriedensbruch stellen.
Wenn die Schilder klar aussagen das ihr niemanden auf euren Grundstück duldet macht sich jeder der sich trotzdem darauf beigebt strafbar
Es sind 3 Schilder vorhanden. Die Polizei interessiert sich nicht dafür.
Hausfriedensbruch liegt nach obiger Schilderung nicht vor, das bedürfe einer Umfriedung.
Falsch! Bei einer Umfriedung begeht man den Hausfriedensbruch in dem Moment wo man das Grundstück ohne Einverständnis betritt.
Bei befriedeten Besitz wie in diesem Fall begeht man den Hausfriedensbruch erst dann, wenn man vom Besitzer (oder Besitzdiener) mitgeteilt bekommt das man auf dem Besitz nicht geduldet ist. Dies passiert durch die Schilder in rechtlich ausreichender Form.
Ich hoffe das die Fragestellerin das hier noch liest und nicht nach dem fachlich falschen Kommentar die Idee aufgegeben hat.
Da hast du dich aber kräftig verlesen. Du bringst ein paar Sachen im § 123 StGB durcheinander, unter anderem das Verweilen. Für Hausfriedensbruch bedarf es eines zulässigen Tatobjekts, ein Parkplatz ist kein solches Tatobjekt:
„Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html
Ein Parkplatz auf einem privaten Grundstück Ist befriedetes Besitztum!
Ist schon wieder Märchenstunde? http://de.wikipedia.org/wiki/Einfriedung
Dein Link für zu eingefriedeten Besitztum. Ich rede von einem befriedeten Besitztum. Den rechtlichen Unterschied hab ich bereits erläutert.
Von einem Laien über seine rechtlichen Vorstellungen belehrt worden - auch mal was neues.
Du Profi widerlegst das ganze nicht sondern meinst jetzt die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben
Die rechtliche Lage ist so wie sie ich beschrieben habe. Wenn sich jemand auf befriedeten Besitztum aufhält obwohl ihm die Duldung entzogen wurde macht diese Person sich strafbar
Wie definiert sich "befriedetes Besitztum" denn?
Das Bereiten von Hindernissen kann ein physisch vermittelter Zwang durch Aufwendung von Kraft sein und damit ein nötigen mit Gewalt im Sinne des § 240 StGB. Zu prüfen wäre dann noch die Verwerflichkeit im Sinne von § 240 Abs. 2 StGB, was aber aufgrund zahlreicher Alternativen zum Zuparken durchaus gegeben sein kann.
und außerdem: was würde geschehen, wenn ich sage, ich könnte mein Auto nicht wegfahren, weil ich getrunken hätte?
Es könnte das Fahrzeug zum Beispiel abgeschleppt werden und die Kosten dann zum Beispiel auf Grundlage einer GoA wiedergeholt werden.
Lösungen gibt es für das Problem übrigens zahlreiche, zum Beispiel die Fahrzeuge abschleppen zu lassen und den Betrag einzuklagen, die Fläche deutlich farblich markieren, beschildern oder ähnliches, das Blockieren der Fläche durch Hindernisse, Absperrbänder und ähnliches usw.
Absperren ist (wie bereits erwähnt) nicht möglich und die Fläche zu blockieren ist auch nur sehr schwer umsetzbar.
Es ist Nötigung - das lässt sich nicht wegdiskutieren.
Hast Du es schon mal über das Ordnungsamt versucht? Ich weiß nicht, ob die auch Knöllchen auf Privatparkplätzen verteilen (dürfen), aber das wäre jetzt der Ansatzpunkt, der mir noch einfällt.
Oder Nagelbretter auf Eure Parkplätze legen? Klar könnten die auch schnell von den Fremdparkern entfernt werden - aber ist vielleicht doch ein Hemmnis...
Steht denn eigentlich deutlich Privatparkplatz dran?
Ordnungsamt interessiert sich nicht dafür. Das mit den Nagelbrettern wird nichst bringen, das würden dann unsere eigenen Autos abbekommen. Mehr als deutlich. An allen 3 Parkplätzen ist ein Schild angebracht.
Dann bleibt eigentlich nur noch der von gekicher17 vorgeschlagene Weg...
Aber damit ist dann der Unfrieden in der Nachbarschaft wohl endgültig besiegelt.
Ist doch dein Grundstück oder warum darfst du da nicht parken wo du willst wenn er fahren möchte soll er hält vorher fragen ob er da parken darf, ist meine Meinung wie das rechtlich aussieht weiss ich nicht, stell diese NummerSchilder reserviert Zeichen an den Parkplätzen auf und hoff das das abschreckt, oder einfach eine vorhänge Kette oder so
Durch einen Anwalt eine Rechnung über Parkgebühren zuschicken lassen. Inklusive Anwaltsgebühren, Halterfeststellung, usw....
So viel Zeit habe ich leider nicht.
Die Polizei muss Straftaten verfolgen. Dazu ist sie gesetzl. verpflichtet. Besteht also darauf anzeige zu erstatten.
Da die Polizei im Streifendienst für tatsächliche Gefahren freigehalten werden sollte empfehle ich die Fahrzeuge zu fotografieren und die Kennzeichen zu notieren. Damit geht ihr dann zur nächsten Dienststelle und erstattet dort anzeige