Was tun gegen Bedrohung? Ab wann ist es Strafbar?

Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen

Strafbar 67%
Nicht Strafbar 33%

5 Antworten

Hallo Strunzero,

wer hier meint, dass die ausgesprochene Drohung einen Straftatbestand darstellt, irrt sich gewaltig. So eine Drohung ist eben nicht strafbar.

Zu Deiner Frage, ab wann eine Drohung strafbar ist, muss man in die beiden folgenden Gesetze schauen:

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§ 241 StGB - Bedrohung

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

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§ 12 StGB - Verbrechen und Vergehen

(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.

(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.

(3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht

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Die Drohung Dich umzuhauen ist nur die Drohung mit einem Vergehen, aber nicht mit einem Verbrechen, was wiederum den Straftatbestand der Bedrohung ausschließt.

Hätte er Dich aber damit bedroht, Dich zu ermorden, würde eine Bedrohung im Sinne des § 241 StGB vorliegen.

Währe die Drohung mit einer Aufforderung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verbunden, währe der folgende Straftatbestand erfüllt:

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§ 240 StGB - Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar. 

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Also kurzum, anzudrohen Dich umzuhauen ist nicht strafbar.

So wie Du Dich verhalten hast war genau richtig.

Es wäre aber auch richtig, wenn Du die Polizei gerufen hättest. Die hätten sich die Burschen im Rahmen der Gefahrenabwehr mal angesehen und evtl. ein Platzverweis ausgesprochen.

Schöne Grüße
TheGrow

Die Beleidigung als Bastard ist eine Straftat, aber kannst du die Äußerung wirklich einer einzigen Person aus der Gruppe zuordnen? Ferner ein klassisches Privatklagedelikt und da glaube ich mal nicht, dass du darauf Lust hast. Da Körperverletzung kein Verbrechen ist, zieht hier die Bedrohung nicht.

Strafbar

Hallöle Strunzero,

Du hast das mit dem Ignorieren schon genau richtig gemacht. Aber mal ganz doof gefragt: warum hast Du nicht einfach die Marktleitung im Netto informiert? Die haben solche Leute überhaupt nicht gern in Kundennähe. Meist rufen die ggf. die Polizei, die die Leute dann meist des Platzes verweisen und bei ggf. Wiederkehr trotz Verbot dann halt bis zum Geschäftsschluss in Verwahrung nehmen.

Wohlgelaunte Grüße,

wölfin

Strafbar

Würde aber noch warten, falls du vor hast rechtliche Schritte einzuleiten.