Was tun bei ungerechtfertigter Anzeige wegen Sachbeschädigung?

2 Antworten

umgekehrt wird ein Schuh draus... man muss Dir Deine Schuld nachweisen, nicht Du Deine Unschuld. Es kann viele Gründe geben, warum die Scheibe kaputt ist - dass Du der Verursacher dafür bist, muss erstmal bewiesen werden. Zunächst gilt wie immer erstmal die Unschuldsvermutung und der Kläger ist beweispflichtig.  Da kannst Du Dich also erstmal ruhig zurücklehnen und ggf. einen Abnwalt beauftragen, einen entsprechenden Brief zu schreiben, falls das Hotel einen Anwalt konsultieren sollte - werden die aber wahrscheinlich nicht tun, denn das ist mit ziemlicher Sicherheit einfach nur ein Versuch, Schäden auf die Gäste abzuwälzen in der Hoffnung, dass man durch die Drohung rechtlicher Konsequenzen jemanden einschüchtern kann.

Grundsätzlich würde ich erstmal erklären, dass Ihr das nicht wart. Wenn Sie Euch/dich anzeigen, wird die Polizei Euch dazu erstmal vorladen und die Gelegenheit geben dazu eine Aussage zu treffen. Wenn ihr dann plausibel darlegen könnt, dass Ihr das nicht wart, wird da sicher nichts draus werden. Denn dann muss der Betreiber beweisen dass Ihr das wart, was ohne Fingerabdrücke oder Überwachungsvideos, die das wenigstens hinreichend wahrscheinlich erscheinen lassen, wohl kaum zu beweisen ist. Insofern erstmal locker und freundlich bleiben. Wenn Euch keine Schuld trifft wird sich das sicher klären lassen.