Was tun bei Uneinigkeit der Erbengemeinschaft beim Hausverkauf?

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Den Wunsch der Schwester zu ignorieren--> Geht nicht! Sie muss ja als Miteigentümer den  Kaufvertrag zum Kaufpreis X unterschreiben. 

Wenn Sie kein Geld von der Bank bekommt, wird sie nicht gerade im Reichtum schwimmen. Sollte das Haus zur Zeit leer stehen, müsst ihr es über Winter heizen. Die Kosten teilt ihr, sowie alle anderen anfallenden Kosten auch.  Gebt ihr bis Mitte 2017 Zeit für das Haus zu ihrem Wunsch Preis zumindest einen Interessent mit Kaufabsicht zu finden. Sie könnte auf ihre Kosten einen eigenen Gutachter bestellen, nur hat sie damit immer noch keinen Käufer. 

Macht ihr klar, dass ihr weder Zeit noch Mittel habt das Haus auf Dauer nur  zu unterhalten. Spätestens im Herbst 2017 sollte sie einsehen, dass nur eine Wunschvorstellung noch kein Geld einbringt. Bevor ich aber die Teilungsversteigerung betreibe - bei der ihr vielleicht  noch nicht einmal euren Wert erzielt-, würde ich mir über die Möglichkeit einer Vermietung Gedanken machen. 

Vielleicht hilft es auch, wenn ihr mal  jemand Neutrales ( Schiedsmann? ) zu einem gemeinsamen Gespräch mit der großen Schwester einladet. Es muss halt jemand sein, dem die Schwester vertraut,   aussuchen darf  und  "der nicht vorher von euch geimpft wurde ". Sonst  könnt ihr euch die Zeit und Nerven sparen. 

Danke :-) . Ich drück die Da, dass es auch so klappt. 

Naja, das Gutachten sagt vielleicht, welchen Wert das Haus hat, aber nichts, zu welchem Preis ihr es verkaufen könnt ;-).

Könntet ihr nicht mit eurer Schwester ausmachen, dass ihr 1 Monat lang über einen Makler versucht, das Haus für den überteuerten Preis verkaufen zu lassen und wenn das nicht funktioniert, für den "geschätzten" Wert? Vielleicht hilft das ja?

Die Auseinandersetzung im Wege der Zwangsversteigerung ist die Lösung.

Das Gericht bestimmt einen vereidigten freien Sachversgtändigen, der das Haus bewertet. diese Bewertung bildet die Grundlage für abzugebende Gebote im Verfahren ( nicht die Wertempfindung eines einzelnen Erben!).

Das Gutachten wird vor Verfahrensbegin den am Verfahren Beteiligten zur Stellungnahme unter Fristsetzung vorgelegt.

Begründete Einwände weden vom Gericht gewürdigt.

Sofern ein Einwand nicht Stichhaltig wäre, kommt es auf der Basis des Gutachtens zum Termin.

Der Verteigerungserlös wird dann nach Abzug der Verfahrenskosten und evtl. vorhandener Bealstungen unter den Eigentümern gemäß deren Anteil am Objekt verteilt.

Sie können Ihre Schwester nicht ignorieren. Im Falle der Teilungsversteigerung ergibt sich der Kaufpreis als das höchste Gebot, das dann den Zuschlag erhält. Es gibt aber beim 1.Termin ein Mindestgebot. Die Teilungsversteigerung ist allerdings eine denkbar ungünstige Verwertung und eigentlich nur sinnvoll, wenn man selbst mitbieten kann. Wobei hier das Problem ist, das man den Kaufpreis erst zahlen muß und dann bei Einigkeit über die Verteilung wiederbekommt.

Wir hätten uns auch auszahlen lassen, aber sie bekommt kein Geld von der Bank.

Das ist kein grundsätzliches Problem, Sie können für die Auszahlung ja auch eine Ratenzahlung vereinbaren, wobei der Anspruch der Zahlungen durch eine Grundschuld gesichert werden sollte.

probiert doch für 3 Monate das Haus probehalber über einen Makler zum hohen Preis loszubekommen - was habt ihr zu verlieren.

Ein Haus hat immer den Wert - den ein Käufer zu bezahlen bereit ist.

Worauf begründet sich die hohe Wertvorstellung der Schwester? Eigene Maklerkontakte oder Wunschdenken?