Was tun bei Riester-Falschberatung?

6 Antworten

Es gab einen guten Link zur Mediathek zu diesem Thema: http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=9216678

Leider scheint, vermutlich lobbygesteuert, dieser Link nun nicht mehr verwendbar, um klipp und klar (und immerhin im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zur Haptseinschaltzeit gesendet) zu verstehen: RIESTER LOHNT SICH KEINESFALLS, IST PRAKTISCH VERLORENE LIQUIDITÄT im Heute und fragwürdig als Leistung im Morgen. Besparung erfolgt aus dem Nette-Einkommen (also Einkünfte sind bereits verbeitragt und besteuert). Damit liegt "RIESTER" als Altersvorsorgebaustein eindeutig in der dritten, nicht wie vielfach, selbst in namhafter Beratungs-Software fälschlich angezeigt, in der zweiten Schicht der Altervorsorge (betriebliche Altersvorsorge).

Um es einmal mit den Worten eine meine freunde und Fachkollegen zu sagen: um aus einem durchschnittlich betrachteten "Riester"-Vertrag sämtliche hier möglichen und auch eingeflossenen Förderungen (Zulagen und Zinsen) zurückzuholen, müßte der Bezugsberechtigte über 120 Jahre alt werden (mit ca. 87 Jahren hater nämlich gerade einmal seine Beiträge zurück).

"Riester"-Verträge sind zunächst einmal und schlußendlich wohl einzig für Vermittler und selbstverständlich für die Versicherungsunternehmen ein Geschäft sondersgleichen.

Beratungsfehler sind schadensersatzpflichtig. Der Berater hat hier für den eingetretenen Schaden geradezustehn. Das erfolgt regelmäßig über seine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, die ihm freilich bei Häufung solchen Fehlverhaltens kündigen wird. Bei ausgewiesenem Beratungsfehler steht Rückabwicklung des Vertrages (bei Rückzalung sämtlicher hier bis dato eingesparten Beiträge!) an. Dies ist dem Versicherer (hier der Bank) so schriftlich anzuzeigen (EINWURF-EINSCHREIBEN empfiehlt sich wegen des ggf. notwendigen Nachweises).

Praktisch wird der damit fällig gestellte Rückzahlungsbetrag sofort fällig, nach 30 Tagen tritt Kraft Gesetz Verzug ein, soll heißen Verzugszins wird fällig. Damit dieser richtig ausgerechnet wird, würde ich Mahnbescheid (online) beantragen parallel zum Anschreiben und darin sogleich mit erwähnt. Den Schaden also genau errechnen; dazu können neben den Beiträgen auch andere ausweisbare Zusatzkosten nch gehören. Der Mahnbescheid ist in Anbetracht des konkreten Ereignishergangs bisher durch begründet.

Es ist immer das gleiche, "Riester" wird verdammt oder hoch gelobt, das dieses Produkt immer Fallbezogen beurteilt werden muß, scheint hier in diesem Forum der Mehrheit der Nutzer komplett abzugehen.

Logischerweise ist für Apotheker und Ärzte Riester im Prinzip Blödsinn, es gibt aber genug Bürger, bei denen Riester durchaus eine sinnvolle Ergänzung der Altersvorsorge darstellt.

Wer Riester generell verneint, hat aus meiner Sicht nicht das notwendige Fachwissen.

Gruß Tommy

Was kann ich jetzt noch tun?

Grundsätzlich macht man eine Altersvorsorge nicht bei einer Bank sondern bei einem entsprechenden Fachmann.

Ein unabhängiger Versicherungsmakler hätte umfassend analysiert und anhand der 3 Schichten zur Altersvorsorge ein entsprechendes Konzept erarbeitet.

Ein gesetzlich zugelassener Versicherungsberater auch und der darf auch Rechtsberatung durchführen, so einen würd ich mir jetzt suchen, gibt leider noch zu wenige in Deutschland.

IHK kann sicher bei der Suche helfen.

Anwalt halte ich nicht für sinnvoll weil kein Spezialist auf diesem Gebiet.

Entschuldigung! ich möchte dich nicht angreifen, aber du bist selber Schuld. Viele lassen sich Versicherungen verkaufen, ohne darüber sich ausreichend zu informieren. Jeder Autokauf wird ausgiebiger geplant..... und nur 5-10 Jahre genutzt! Wenn deine Töchter jedes Jahr Unterlagen bekommen haben, wegen der Steuermitteilung und Wertmitteilung und eine Steuererklärung gemacht haben, sollten Sie eigentich gemerkt haben, was los ist.Steuerberater? Ich verurteile auch die Bank, aber ohne Beratungsprotokoll mit der Empfehlung der Bank auf Riester, wird es schwer der Bank ein Fehler nachzuweisen. Viel Glück! constein

aber ohne Beratungsprotokoll mit der Empfehlung der Bank auf Riester

Auch wenn das Beratungsprotokoll besser wäre, in so einem Fall brauchst Du es noch nicht einmal. Wenn Cortal Consors mit einer verkammerten Ärztin und einer selbständigen Apothekerin einen Antrag auf Riester aufgenommen hat, wird der Fehler auch ohne Protokoll sichtbar und sollte sich regeln lassen. Vorstandsbeschwerde, Ombudsmann, Rechtsanwalt für Vertragsrecht...

hallo,

immer mein reden, schuster bleib bei deinen leisten,

der banker soll kredite, aktien und konten verkaufen und der versicherungsberater, makler versicherungen.

wann stellen das noch mehr menschen fest? danke für deine darstellung.

beste grüsse

dickie59

Ja, ich würde einen Anwalt einschalten.......

Aber das müssen deine Töchter tun, sie sind Vertragsnehmer

Was immer klar sein muss, Banken, Versicherungen, Fondsmanagement, sie alle wolllern unser Bestes....unser Geld.

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