Was tun bei mindestmietdauer von 24 Monaten?

7 Antworten

Kann das sein?

Yep.

Gibt es eine Möglichkeit aus dieser Sache rauszukommen?

Nachmieter finden, den der Vermieter akzeptiert und der für dich in den Mietvertrag eintritt.

Sollte ich die Miete nicht zahlen werde ich nicht von der Hausverwaltung automatisch fristlos gekündigt? Da die Vertragsbedingungen von mir verletzt wurden?

@BlairW90
Sollte ich die Miete nicht zahlen werde ich nicht von der Hausverwaltung automatisch fristlos gekündigt?

Könnte passieren. Du schuldest trotzdem die Restmiete als Schadenersatz, zumindest bis der Vermieter einen neuen Mieter findet oder eben bis du normal hättest kündigen können. Die Kosten für Inserat etc. musst du ebenfalls zahlen.

Kann er nur zu einem günstigeren Preis vermieten, hast du die Differenz ebenfalls zu tragen.

Schlecht, wenn der Vermieter der Folgewohnung kein hohler Pfosten ist und eine Bescheinigung der Unbedenklichkeit deines vorigen Vermieters haben will. Dann hast du ein fettes Problem.

Du solltest mal deine Einstellung überdenken. Wer Verträge mit 2 Jahren Kündigungsverzicht eingehen kann sollte auch grob auf dem Schirm haben was in seinem Leben in den nächsten zwei Jahren passiert.

@kevin1905

Mit Restmiete ist gemeint die Mieten die ich nicht gezahlt habe bis zur meiner fristlosen Kündigung oder nich darüber hinaus bis vertragsablauf?

@BlairW90

Bis zum regulären Vertragsablauf und der daran anschließenden Kündigungsfrist von 3 Monaten (30.11.201) oder bis der Vermieter eben einen neuen Mieter gefunden hat, der mind. genau so viel Miete zahlt, wie du.

@BlairW90

Da ist es bestimmt weitaus günstiger deren "Schadenersatz" zu zahlen.

@johnnymcmuff

Verstehe. Also ist meine einzige möglichkeit schnellst möglich einen Nachmieter zu finden und zu hoffen dass der Schadensersatz nicht zu hoch ist.

@BlairW90

Also ich bin echt schockiert was es für Rechte hier in Deutschland gibt. Wenn Zahlungsunfähigkeit kein außerordentlicher Grund ist was dann. Von der Dame die mir damals die Wohnung vermietet hat (eine Frau von der HV) ein Grund wäre z.B wenn sie wo anders einen Job finden und umzieen müssen.

@BlairW90

Mich schockiert es auch regelmäßig, welche Rechte die Mieter hier haben und welche Rechte die Vermieter. Als Vermieter ist man total angeschissen!

Von der Dame die mir damals die Wohnung vermietet hat (eine Frau von der HV) ein Grund wäre z.B wenn sie wo anders einen Job finden und umzieen müssen.

Das ist so nicht richtig. Das gilt nur, wenn die Verantwortung für den Wohnortwechsel nicht in deiner Verantwortung liegt. Also Versetzung durch den Arbeitgeber.

@BlairW90

Also ich bin echt schockiert was es für Rechte hier in Deutschland gibt. Wenn Zahlungsunfähigkeit kein außerordentlicher Grund ist was dann. 

Damit man sich eine Wohnung auch bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit leisten kann, sollte die Miete ja auch nicht mehr als ein Drittel vom Nettoeinkommen betragen.


@BlairW90

Übertrag das mal auf jegliche Form von Ratenzahlung:

Jeder Kreditgeber prüft die Bonität seiner Kunden und schätzt ab, ob und wie sicher man sich sein kann, dass die Raten regelmäßig bezahlt werden. Tritt Zahlungsunfähigkeit ein und wäre das ein Grund, ab sofort nicht mehr zu zahlen, also dass alle Verträge damit automatisch beendet wären, wäre das doch eine feine Sache. Mal eben ein paar solcher Verträge abschließen und damit Auto, Wohnungseinrichtung, Urlaub etc. genießen und dann einen auf Zahlungsunfähigkeit machen...

Feine Sache wäre das, die unsere Wirtschaft zu Fall bringen würde.

Habe auch schon mit der Hausverwaltung gesprochen und die meinen dass dies kein außerordentlicher Grund ist. Kann das sein?

Ja, das ist kein Grund für außerordentliche Kündigung.

Die Nebenkostenvorauszahlungen waren wahrscheinlich zu niedrig daher die Nachzahlung.

Vielleicht lassen sie Dich raus, wenn Du einen akzeptablen Nachmieter findest.

650€ war die Nachzahlung für September-Dezember 2017 das heißt zuzüglich zu den 250€ die ich jeden Monat schon an Nebenkosten zahle. 

Wie groß ist die Wohnung?

Du musst bedenken, dass Du in den Sommermonaten kein Polster angeschaffen hast und daher die höhe Nachzahlung.

Nun wurde meine Warmmiete auf 750€ erhöht

Du meinst es wurde die Nebenkostenvorauszahlung erhöht, denn die Kaltmiete darf bei normalen Mietverträgen frühestens nach 15 Monaten erhöht werden.

Hab nochmals mit der Hausverwaltung gesprochen, Sie würden die Kündigung akzeptieren wenn ich denen einen neuen Nachmieter finden würde. Trotzdem verlangen die einen Schadensersatz von mir. Ist das rechtens trotz einem nahtlosen Nachmieter?

@BlairW90

Schadenersatz kann nur für tatsächlich angefallenen und bezifferbaren Schaden eingefordert und durchgesetzt werden. Eine Straffunktion im Zusammenhang mit Schadenersatz gibt es in Deutschland nicht.

Nur wenn der neue Mieter für weniger Miete einzieht dann hättest du die Differenz eine zeit lang zu erstatten.

Auch evtl. Inseratkosten etc. gingen zu deinen Lasten ebenso die volle Miete wenn die Wohnung vorrübergehend leersteht, bix maximal zum 30.11.2018.

@BlairW90

Kommt darauf an wie viel und wofür. Sie können auch auf Erfüllung des Vertrages bestehen bis zu dem Zeitpunkt zu dem Du regulär kündigen kannst; das dürfte um ein vielfaches mehr sein.

Da Du ja in Kontakt mit der HV stehst, dann frage sie unter Schadenersatz verstehen.

Ist es ein befristeter Mietvertrag oder wurde ein Kündigungsverzicht vereinbart? Bitte den exakten Wortlaut dazu hier einstellen. Eine Mindestmietzeit gibt es nicht nach geltendem Recht.

Soweit zur Mietdauer.

Die Anpassung der Vorauszahlungen (wurden überhaupt Vorauszahlungen vereinbart??) hat nichts direkt mit der Mietdauer zu tun. Lediglich in der Konsequenz, dass die Gesamtmiete sich wegen der Nachzahlung erhöht.

Eine Kündigung des MV ist also erst ab dem 30.08.2018 möglich. Diese Klausel ist wirksam und kann nicht einseitig geändert werden.

Gleichzeitig wird dadurch bekannt, dass ihr den MV am 30.08.2016 abgeschlossen habt. Daher ist eine BK-Abrechnung für 4 Monate formal falsch, denn es müssten ja 12 Monate abgerechnet werden. Somit könnten die die BK auch nicht angepasst werden, Weil die Abrechnung nicht wirksam ist. Diese "Mieterhöhung" ist also vermutlich ebenfalls unwirksam.Das Anerbieten des Vermieter einen Nachmieter zu stellen ist löblich muss aber nicht zum Erfolg führen, weil der Vermieter den Nachmieter nicht als Vertragspartner annehmen muss. Ihr solltet es trotzdem versuchen.

"Nun wurde meine Warmmiete auf 750€ im Monat erhöht," 

Ging dieser "Mieterhöhung" ein Mieterhöhungsverlangen der Vermieter voraus? Habt ihr schon die neue Miete entrichtet? Wurde das MEV vom Vermieter ausreichend begründet?

Die Gründe für eine außerordentlich Kündigung des MV sind klar umrissen: Eine Betriebskostenanpassung oder /und eine Mieterhöhung gehören mit Sicherheit nicht dazu.

Hallo,

genau wir den Vertrag den 30.08.2016 abgeschlossen. Deswegen können wir auch erst am 30.08.2018 raus. Wir sind auch schon auf der Suche nach Nachmietern aber bisher vergwblich weil keiner von der Hausverwaltung angenommen wurde. Nach meiner Nachfrage zur Prüfung der Betriebskostenabrwchnung wurde mir noch. Icht geantwortet. Ich wirde lediglicj vertröstet dass sie viele Beschwerden bezüglich der Betriebskostenabrechnung hätten und uns um geduld bitten. Nein ich habe die erhöhten monatlichen nebenkosten noch nicht bezahlt, da ich Prüfung gebeten habe und ich das auch micht einsehe jeden monat ca 340 € Nebenkosten zu zahlen! Da kann mur was faul sein bei denen.

@BlairW90

Ich habe deinen Kommentar überdacht. HIer muss getrennt werden : Anpassung der monatlichen Betriebskostenvorauszahlung nach ungültiger Abrechnung ist unwirksam. Eine Mieterhöhung auf Basis eines Mieterhöhungsverlangens kann die außerordentliche Kündigung des Mieters nach sich ziehen, wenn er die neue Grundmiete nicht bezahlen will.

@Gerhart

Die betriebskosten vorauszahlung wurde um ca. 100€ zusätzlich erhöht das heißt statt ca. 250€ Betriebskosten soll ich jetzt ca. 350€ betriebskosten zzgl. die kaltmiete von 420€ zahlen . Die kaltmiete wurde nicht erhöht. Die Nachzahlung war für das Jahr 2016 als wir im september eingezogen sind. D.h für 4 Monate september-dezember 2016.

Ist die Nebenkostenabrechnung nach Ihren erachtens ungültig?

@BlairW90

Vermutlich ist die Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum 1.1.16 - 31.12.16 erstellt und hat nur für euch den Zeitraum 1.9.16 - 31.12.16 erfasst. Bitte kontrolliere, ob das in der BK-Abrechnung so geschrieben wurde. Nun ist die Zeit 9-12/2016 sehr heizintensiv. Damit würde der Heizkostenanstieg erklärbar sein und somt die erhöhung der BK - Vorauszahlung. Ich kann aber eine derartige Erhöhnung ohne Einsicht in die Abrechnung nicht erklären. Kannst duden Abrechnungsteil scannen und hier einstellen`?

Das ist kein Grund den Mietvertrag vorzeitig kündigen zu können. Es wird euch bei einer anderen Wohnung nicht anders ergehen. Die letzten Monate waren kalte Monate, also Monate in denen naturgemäß mehr geheizt werden muss. Das wird auch in einer anderen Wohnung so sein und natürlich werden dann die zuwenig gezahlten Neben- und Heizkosten nachgefordert. Ich vermute außerdem, dass die Vorauszahlungen für eure Wohnung relativ gering sind, so dass sie die tatsächlichen Kosten unterschreiten. Als Mieter weiß man aber, dass es u. U. nicht bei den bereits gezahlten Neben- und Heizkosten bleibt und dass man dann eben nachzahlen muss. Du wirst dich an deinen Vertrag halten müssen.

Bitte stelle doch einmal die wortwörtliche Vereinbarung über die 24 Monate hier ein, damit man die Wirksamkeit dieser Vereinbarung besser beurteilen kann.

Als außerordentlichen Grund halte ich es da diese Summe im Monat für mich nicht mehr tragbar ist, da ich und mein freund unseren Job verloren haben und mitlerweile nur noch im aminijob und Teilzeitjob tätig sind und es mit dieser Summe kaum noch über die Runden schaffen. Der genaue Wortlaut im Mietvertrag ist: „ die Vertragsparteien verzichten wechselseitig für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Mietvertragsunterzeichnung auf das rechth zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses kann daher erstmals nach Ablauf des Zeitraumes ab dem 30.08.2018 erklärt werden. Dies gilt für Mieter und Vermieter. Die dauer nach ablaufes einzuhaltender kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Von den Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.“

@BlairW90

Für dich ist ein außerordentlicher Grund, rechtlich ist es keiner. Die Klausel im Mietvertrag ist durchaus rechtswirksam.

Es wäre sinnvoll sich mit dem Vermieter an einen Tisch zu setzen und ihm die finanzielle Situation wegen Jobverlustes zu erklären und um vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag zu bitten. Bietet ihm an, einen Nachmieter zu suchen, der in den Mietvertrag eintritt. Darauf muss er sich nicht einlassen, denn ein Anrecht darauf hast du nicht. Aber es wäre eine Möglichkeit.