was tun bei kontopfändung der GEZ?

6 Antworten

Sie Hatten Beitragsbescheide der GEZ erhalten, die mit einer Rechtsmittelbelehrung und einer Rechtsmittelfrist versehen waren. Einwände gegen die Richtigkeit der Beitragsbescheide hätten innerhalb der Rechtsmittelfrist schriftlich vorgetragen werden müssen. Von Ihrem Recht eine Überprüfung der Bescheide einzufordern haben Sie keinen Gebrauch gemacht. Sie haben damit auch auf Ihr Recht verzichtet, dass sich ein Gericht dieser Sache annimmt. 

Die Bescheide sind mit Ablauf der Rechtsmittelfrist wie ein Urteil rechtskräftig geworden und können auch wie ein Urteil vollstreckt werden.

Sie müssen die abgeforderte Summe also einschließlich der bisher angefallenen Vollstreckungskosten zahlen.

Im gegenwärtigen Zustand bleibt nur die Möglichkeit mit dem Amt über eine Ratenzahlung zu verhandeln um das Konto wieder frei zu bekommen. Gegen den nächsten Beitragsbescheid der Gebühreneinzugszentrale sollten Sie in jedem Fall rechtzeitig Widerspruch und ggfs. auch Klage einreichen, wenn Sie die inhaltliche Richtigkeit der Forderung überprüfen lassen wollen

Geh zu deiner Bank. Wandel das Konto in ein Pfandschutzkonto (P-Konto) um. Ruf den Gläubiger an und vereinbare eine Ratenzahlung.

Ein Gemeinschaftskonto kann kein P-Konto werden.

Konto ist von mir und meiner Lebensgefährtin P-Konto kann aber nur bei einem einzel geführten Konto gemacht werden. Somit wird ja auch das Geld meiner Lebensgefährtin und unserer Tochter sowie das Kindergeldgepfändet

@jackdackel

Einzelkonto daraus machen, ein weiteres Konto eröffnen usw.

liegt denn ein Titel vor?  Man kann nur pfänden, wenn es durch einen Titel zur Vollstreckung kommt - das setzt normalerweise einen längeren Rechtsweg voraus, auch bei ARD/ZDF (Widerspruch etc..)

entweder erzählst du uns hier einen vom " Pferd " oder ein Besuch bei RA ist angesagt, auch wegen eurer Harts IV " Geschichte " (Befreiung..)

Kontopfändung durch die GEZ halte ich für gelogen ....

da es die GEZ seit 2013 nicht mehr gibt ....

"dummerweise" benötigt der Beitragsservice keinen gelben Brief.

Der Beitragsservice erläßt einen Bescheid, wenn gegen diesen innerhalb von 30 Tagen kein Widerspruch eingelegt wird, so ist dieser vollstreckbar .....

in einigen Bundesländern erfolgt das Inkasso über die Finanzverwaltung, sprich Gemeinden oder Finanzämter ... und diese können, da der Beitragsbescheid vollstreckbar ist, eine sofortige Kontopfändung veranlassen ...



Der Beitragsservice wird umgangssprachlich immer noch als GEZ bezeichnet. Du solltest hier nicht von Lüge sprechen.

@stubenkuecken

Ähm, die GEZ kann, da es diese nicht mehr gibt, keine Kontopfändung veranlassen.

was soll daran keine Lüge sein?

@wurzlsepp668

wurzlsepp668 Mir hat die GEZ unlängst106 Euro monatlich gepfändet und will sogar doppelt Gebühren! Noch Fragen?

@chris423

die GEZ hat garantiert kein Geld gepfändet. diese gibt es seit 01.01.2013 nicht mehr.

noch Fragen?

(ich liebe es, wenn sich jemand blamiert!)

Ich möchte nicht alle Hartz IV Empfänger als bildungsfern bezeichnen, aber deine Frage ist textlich eine Zumutung (keine Groß und Kleinschreibung, keine Absätze, tw. fehlen die Leerzeichen zwischen Worten).

Die Landesrundfunkanstalten sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, also dazu berechtigt Bescheide zu versenden. Wenn auf einen Bescheid binnen 30 Tagen kein Widerspruch erfolgt oder die Zahlung geleistet wird ist der Bescheid bestandskräftig und damit vollstreckbar.

Als Empfänger von Leistungen nach SGB II besteht nach § 4 RBStV ein grundsätzlicher Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag, wenn ein Antrag gestellt wird und die Bestätigung durch das Jobcenter (liegt dem Bewilligungsbescheid bei) erfolgt. Das geht tw. auch rückwirkend.

Ihr müsst also mehrfach auf dem Baum gepennt haben was das angeht dass es zu einer Pfändung kommen konnte.

Meines Wissens kann ein Gemeinschaftskonto nicht als P-Konto für zwei Personen geführt werden. Habt ihr nur das Gemeinschaftskonto und nicht jeder noch ein einzelnes welches sich umstellen ließe und auf das die Sozialleistungen fließen?