Was tun bei Kita wechsel?

2 Antworten

Wenn dein Kind bereits einen Kitaplatz hatte und du ihn aus welchen Gründen auch immer nicht mehr in Anspruch nehmen willst, steht dir das natürlich frei. ABER denk bitte nicht, dass du dir aussuchen kannst in welchen Kindergarten dein Kind gehen kann.

Zwar gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz von Kindern ab 2 Jahren, der auch von Eltern eingeklagt werden kann - ABER wenn ein Kindergarten keine freien Plätze mehr hat, dann ist das eben so. Voll ist voll. Im Fall einer Klage der Eltern um einen Kindergartenplatz, kann dieser in einem anderen Stadtteil, einer anderen Stadt oder sicherlich auch in einem anderen Bundesland liegen.

Es klingt ganz toll: "Rechtsanspruch, den man sogar einklagen kann", nur darf man sich das Ganze nicht ganz so bequem und praktisch vorstellen. Kein Politiker hat mit dem Rechtsanspruch auch gemeint, dass dieser eingeklagte Kindergartenplatz auch direkt vor der Haustür liegen muss.

Sicherlich spielt es eine Rolle was in dem Kindergarten überhaupt vorgefallen ist. Bist du einfach nur unzufrieden, wegen einer "kleineren" Geschichte, vielleicht sogar wegen eines Missverständnisses oder ist wirklich etwas schlimmes passiert? Das könnte auch eine Rolle spielen, wo und wie schnell dir ein neuer Kindergartenplatz angeboten werden kann.

Bei der anderen Kitaleitung mal nachfragen. Die müssten dir Auskunft geben können. Allerdings würde ich die Kita, wo es Probleme gibt nicht zu negativ im Gespräch schildern.