Was soll ich zur Staatsangehörigkeit hin schreiben?

10 Antworten

Es kommt darauf an fuer wen du da einen Antrag ausstellst?

Wenn du einen DE Pass dein eigen nennst, dann guck da hinein und schreibe das was dort steht, dann bist du immer auf der sicheren Seite.

Ich würde schlichtweg die Wahrheit schreiben. Wenn du eine Doppelte Staatsbürgerschaft hast schreib das rein.

Wenn du zwar "nur" die Russische Staatsbürgerschaft hast aber keine Deutsche kannst du ja etwas dazu schreiben wie "Staatsbürgerschaft russisch (seit 8. Lebensjahr in Deutschland lebend).

Das hätte in dem Feld streng genommen nichts zu suchen aber wenn man eine Fremde staatsbürgerschaft reinschreibt glauben manche ggf. das du keine guten Sprachkenntnisse hast und nach deinem einen Satz zu urteilen hast du die sehr wohl. Und die meisten wissen das Kinder recht gut sprachen lernen.

Da viele Russen Staatsbürger der Russischen Föderation und deutsche Staatsangehörige sind, also doppelte Staatsbürgerschaft haben, mußt du eben auch beides hinschreiben.

Du bist dann deutscher Staatsangehöriger russicher Nationalität. Wir Deutsche sind also Staatsbürger nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913, das durch eine Änderung heute nur noch Staatsangehörigkeitsgesetz heißt.

Du bist dann deutscher Staatsangehöriger russicher Nationalität.

Quatsch.

Gemäß Art. 116 GG ist jeder ein Deutscher, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.

Darüber hinaus ist sogar nach dem Verständnis der Reichsbürger die Nationalität nicht an den Geburtsort gebunden. Deutsche Volkszugehörige gab und gibt es auch in Russland.

@sumi79

Du lern erstmal den Unterschied von Staatsangehörigkeit und Nationalität!

@matzevalentin

Im Gegensatz zu dir kenne ich den Unterschied bestens.

In Deutschland gilt: Staatsangehörigkeit = Nationalität

Dies ist im Grundgesetz so verankert und gilt auch für deine Wenigkeit.

In anderen Staaten kann auch eine Volkszugehörigkeit bzw. die ethnische Zugehörigkeit die Nationalität bedeuten.

Darüber hinaus ist der FS in Russland geboren. Es heißt aber noch lange nicht, dass er Russe ist. Er kann genauso ein Russlanddeutscher, also ein deutscher Volkszugehöriger aus Russland bzw. GUS-Staaten sein.

Aber das alles ist hier irrelevant, weil in der Frage des FS nur von der Staatsangehörigkeit die Rede ist. Er hat beide und somit sollte er beide eintragen. Die halbe Wahrheit ist auch gelogen.

Staatsangehörigkeit ist eindeutig. Wenn du deutscher Staatsbürger bist(was zu vermuten ist) und den deutschen Pass hast, bist du eben deutscher Staatsbürger.

In Russland geboren bedeutet, dass du evtl. aber nicht zwangsläufig die russische Staatsbürgerschaft haben könntest. Ob das der Fall ist kannst nur du wissen. Wenn du auch die russische hast, musst du beide Staatsangehörigkeiten angeben.

Na, hast denn beide Staatsangehörigkeiten ? dann auch beide angeben.
Wenn du hingegen mit der Annahme der deutschen die russische losgeworden bist, dann natürlich nur noch die jetzige angeben.