was soll ich jetzt tun nach diesem brief?

brief - (Wissenschaft, Erbe, Erbrecht)

8 Antworten

hallo ... das vorgehen hängt ein wenig davon ab, wo du wohnst. du kannst aber zum beispiel mit diesem schreiben zu einem notar gehen und eine "erbausschlagung" vornehmen, die dann vom notar beglaubigt wird. diese muss dann an das zuständige nachlassgericht geschickt werden. dies geht im übrigen auch bei allen amtsgerichten. du kannst aber natürlich auch einfach nichts tun - dann hast du nach ablauf der frist das erbe angetreten. ob das so ratsam ist, kann dir niemand sagen. aber da bereits vor dir erbausschlagungen auf grund "möglicher überschuldung des nachlasses" getätigt wurden, sieht es so aus, als würde das mutmaßliche erbe nur aus schulden bestehen, die im falle eines erbantrittes dann deine schulden wären. ruf einfach mal bei einem notar an und lass dich beraten. herzlichst rgy

Du hast etwas geerbt! Gratulation! Hoffentlich keine Schulden!

Nun will das Nachlassgericht von Dir wissen, ob Du diesen Nachlass oder das Erbe annimmst oder ihn nicht haben willst. Du solltest Dich erkundigen, was Du erbst. Ob das Wertsachen sind, Geld, vielleicht ein Haus und wenn das der Fall sein sollte, ob das Haus schuldenfrei ist. Du kannst nämlich sowohl Positives (viel Geld auf Bankkonten) erben wie auch Negatives (Schulden).

Im Fall, dass Du Kinder hast, die noch minderjährig sind, kannst Du sie auch von der Erbschaft ausschliessen. Das musst Du dann aber extra erwähnen, sonst erben sie an Deiner Stelle.

Du hast etwas geerbt! Gratulation! Hoffentlich keine Schulden!

Ja genau, deshalb haben alle Erben vor ihm auch das Erbe ausgeschlagen, weil sie das viele schöne Geld garnicht haben wollten :-O

G imager761

Hi, das heißt die Katze im Sack kaufen. Zuerst brauchste nen Erbschein. Dann lies bitte den Link. Gruß Osmond http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/ausschlagen.htm Zitat: Will der Erbe die Erbschaft nicht, muss er sie innerhalb einer Frist von 6 Wochen ausschlagen. Die 6-wöchige Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, indem der Erbe vom Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt hat. Das in aller Regel immer der Zeitpunkt, ab dem der Erbe weiß, dass er Erbe geworden ist.

Ab diesem Zeitpunkt hat man nun 6 Wochen Zeit, herauszufinden, ob sich die Annahme der Erbschaft lohnt oder ob man sich nicht eine Zeitbombe an Land zieht, die einen mehr Ärger kostet als Vorteile bringt. Denn der im Erbrecht geltende Grundsatz der Universalsukzession bringt es mit sich, dass man als Erbe nicht das Vermögen des Erblassers übernimmt, sondern auch dessen Schulden. Es mag also durchaus sein, dass der Erblasser ein schönes Haus am Hang hinterlässtt, in dessen Garage ein schicker Sportwagen steht. Beim näheren Hinschauen kann es sich aber herausstellen, dass das Haus bis an die Halskrause mit Hypotheken belastet ist und der Wagen der Bank gehört.

Mitunter sind 6 Wochen eine sehr knappe Frist, um herauszufinden, welche Verbindlichkeiten eventuell auf dem Erbe liegen. Wenn Sie als Erbe nämlich nicht bei Lebzeiten vom Erblasser einen Generalvollmacht bekommen haben, dass Sie sich über den Stand aller Bankkonten schlau machen dürfen, dann wir Ihnen keine Bank über irgendwelche Kontostände oder Verbindlichkeiten Auskunft geben, solange Sie nicht einen Erbschein vom Gericht vorlegen. Unter Umständen stehen Sie nach 5 ½ Wochen da und wissen immer noch nicht genau, was mit dem Erbe los ist. In diesem Falle gilt es abzuwägen. Viele Leute entscheiden sich bei einer ohnehin nicht allzu großen Erbschaft dann dafür, lieber auszuschlagen und dem Ärger aus dem Weg zu gehen. Die Ausschlagung muss man dem Nachlassgericht gegenüber erklären, wobei man entweder auf dem Gericht selbst vorbeischauen und die Erklärung dort zu Protokoll geben muss oder man zum Notar gehen muss, damit dieser die Erklärung aufsetzt. Ein einfacher Brief an das Gericht reicht nicht.

Wenn von vorne herein feststeht, dass das Erbe überschuldet ist, dann sollten Sie so schnell wie möglich ausschlagen. Die Ausschlagung hat dann die Wirkung, dass der nächste Erbe gemäß gewillkürter oder gesetzlicher Erbfolge einrüc

Du kannst die Nachlassunterlagen zwar selbst noch einmal sichten und prüfen, aber wenn die anderen Erben bereits zu dem Schluss gekommen sind, dass da mehr Schulden als Vermögenswerte sind, sollte das für dich Grund genug sein, ebenfalls das Erbe auszuschlagen :-O

Wie das gehen muss, nämlich persönlich beim Nachlassgericht oder förmlich bei einem Notar (teurere Variante), steht ja auch dort.

Dass das innerhalb von 6 Wochen nach Briefdatum sein muss, solltest du bitte nicht vergesssen - Weihnachtszeit hin oder her, ist die Frist um, hast du die Schulden unwiderruflich an der Backe :-O

G imager761