was sind meine recht als krebskranke auf harz iv
hallo, meine freundin ist krebs krank, geht abeiten (teilzeit auf lohnsteuerkarte) & bekommt harz IV. Sie hat in Oktober den Folgeantrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt & dies wurde bis zum 31.12.2008 genehmigt. Jetzt muss sie ALLES wieder neu machen, obwohl ihre lage sich garnicht geändert hat. Jetzt haben die ARGE ihr geschrieben das ihr Antrag kann noch nicht entschieden werden ,weil sie wieder die Unterlagen haben wollen die sie vor 2 monate schon bekommen haben. Meine freundin fragt ob das überhaupt normal ist. Warum muss sie immer wieder das gleiche abgeben? ist das nicht ein bißchen überflüssig? Was sind ihre rechte? ich bedanke mich im Voraus für eure hilfe/tipps
mfg
7 Antworten

Als Hartz4er Hast Du so gut wie keine Rechte. Frag aber mal die User beim http://www.hartz4-forum.de oder den anderen harzt4-Foren. Alles Gute für Deine Freundin.

In gewissen Abständen muss sie den Antrag neu abgeben. Bei Abgabe auf jeden Fall nicht vergessen, Mehrbedarf wg. Krankheit zu beantragen. Denn da braucht man Mittel (z.B. zur Ernährung), die die Krankenkasse nicht trägt. Wenn sie Erwerbsunfähigkeitsrente bekommt, wird die Grundsicherung nicht jährlich geprüft.

Die "Rechte" sehen so aus, dass man sich nach dem richtet, was das Arbeitsamt möchte. Denn man will ja Geld vom Amt.
Alte Unterlagen können nicht für eine neue Bewilligung herangezogen werden.

Ist völlig normal wie überflüssig. Die Gesetzeslage ändert sich doch dauernd. Daher hat auch die Arge immer neue Anforderungen zu erfüllen. Machste nichts dran.

Wenn jemand ergänzendes ALG II bekommt, werden regelmäßig die Verdienste überprüft, teilweise sogar monatlich. Das hat soweit mit der Erkrankung nichts zu tun.

So isses!