Was schreibe ich in eine Einverständniserklärung der Eltern für das Arbeiten bis 22 Uhr?

3 Antworten

Nimm in die Einverständniserklärung als Zusatz auf:"Voraussetzung für diese Einverständniserklärung ist ein rechtsgültiger schriftlicher Arbeitsvertrag."

Außerdem sollte der Vater auch genannt werden und unterschreiben.

Die Einverständniserklärung erübrigt sich, da du als geringfügig Beschäftigte einen Vertrag bekommst, den die Erziehungsberechtigten gegenzeichnen müssen. In diesem Vertrag stehen auch die Konditionen.

Achso okay Aber die Arbeitgeberin hatte eine Einverständniserklärung verlangt, ich sollte also das geringfügig Beschäftigte wegmachen und dann mit servicekraft ersetzen oder?

@xxxgeek007xxx

Mensch lass dich nicht über den Tisch ziehen. Denn mich beschleicht das Gefühl, das es sich hierbei um einen mündlichen Vertrag handelt. Der ist rechtlich Wirksam, wenn deine Eltern mit dir zur zukünftigen Arbeitgeberin gehen und mit dir diesen zustimmen, jedoch ist eine mündliche Abrede schwer zu beweisen. Mache es schriftlich !

So sehen Arbeitsverträge aus:

www.weissverlag.de/pdf/Mustervertraege.pdf

Wie dem entnehmen kannst, müssen die Erziehungsberechtigten mit Unterschreiben, sonst ist der Vertrag nicht wirksam.

Es muss auch nicht gesondert im Vertrag stehen, das nach JArbSchG gearbeitet wird. Das JArbSchG steht über dem Vertrag. Andere Verlautbarungen sind nicht wirksam.

Eine Einverständniserklärung ersetzt im übrigen keinen Vertrag. Aber ja, du kannst es so schreiben wie die schon vorgeschlagen hast.

@BioTech

Alles klar :)

Bezüglich des Arbeitsvertrages werde ich heute mit der Chefin reden. (wie sie sich das vorstellt usw.)

Aber ansonsten ein großes Dankeschön :)

Ich verstehe nicht, wieso du eine Einverständniserklärung brauchst, wenn das Jugendarbeitsschutzgesetz das Arbeiten bis 22 Uhr erlaubt.

http://www.schuelerjobs.de/ratgeber/detail/jugendarbeitsschutzgesetz.html

Vielleicht weil es eine Gaststätte ist...? Ich verstehe es auch nicht (immerhin habe ich beim Subway teilweise sogar bis 23 Uhr gearbeitet)

@xxxgeek007xxx

Du bist 17, das heißt, nach 22 Uhr darfst du nicht beschäftigt werden (arbeiten) ! Es ist egal, um welchen Betrieb es sich handelt. Ob Gaststätte, Verkauf, Service oder anderes. Beschäftigt ein Betrieb eine Person unter 18 Jahren länger als 22 Uhr, begeht dieser eine Ordnungswidrigkeit, diese kann geahndet werden mit bis zu 15000 Euro. Im schweren Fall oder Vorsatz bis ein Jahr Freiheitsstrafe.

§58 JArbSchG