was sagt das gesetz über die urlaubsvertretung

4 Antworten

Bundesurlaubsgesetz § 7: Bei der zeitlichen Festelegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche andere Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkte den Vorrang verdienen, entgegenstehen. § 8 Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren D.h. das Gesetz gibt keine direkte Antwort auf Vertretungen. Die betriebliche Organisation der Vertretung bleibt dem Betrieb selbst überlassen. Allerdings kann es bei dir nur um den Zeitpunkt des Urlaubs gehen, auf die Gewährung hast du selbstverständlich einen Anspruch. Du must leider selber abwägen, was günstiger ist: deinen Arbeitgegen die Vertretung zu organisieren oder weiter selber betteln zu gehen.

aus unter anderem arbeitschutzgründen, hast du einen rechtsanspruch auf urlaub....

Der Arbeitgeber kann die keine Urlaubsauflagen auflegen. Für die Personalplanung ist der Arbeitgeber zuständig. Wenn er keinen "Ersatzmitarbeiter" hat, so kann dies nicht dein Problem sein. Eine Anwaltshotline kann hier helfen. Ich würde den Arbeitgeber abmahnen, da er für die Personalplanung zuständig ist und du keinen Einfluß auf die Personalpolitik nehmen kannst.

finde ich (zumindest moralisch) richtig.

erstmal das hier: http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/

Bundesurlaubsgesetz.

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Ansonsten müsstest du in deinen Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag schauen was da geregelt ist.