Was riskiert man bei Untervermietung?


16.06.2020, 22:29

Also der Mieter erlaubt es nicht. In der Gemeinde ist Airbnb erlaubt!

5 Antworten

In Berlin z.B. liegen die Strafen zwischen 5.000 und 100.000 Euro. Bis zu 500.000 Euro Strafe sind möglich.

Wenn man per Strafrecht VORBESTRAFT ist (z. B. wegen Betrug), hat das seeehr viele weitere FOLGEN, auch die, dass du selber damit eben NICHT mehr so leicht eine neue Wohnung anmieten kannst !

Ich rate dir eindringlich nicht nur von heute bis morgen und an Kohle zu denken, du fährst deinen Karren damit an die Wand ! Denk also lieber gleich Mal komplett durch !

Was du als Spielchen siehst bewertet ein Richter realistischer.

Was riskiert man bei der heimlichen Untervermietung einer Mietwohnung auf Airbnb?

Seine fristlose Kündigung wg. gewerbsmäßiger oder unerlaubter Gegrauchsüberlassung und damit vertragwidrigem Gebrauchs der Mietsache gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB.

G imager761

👍

Mir ist nicht bekannt, dass es verboten sein soll, ab und zu bei sich Gäste aufzunehmen. Wenn ein Vermieter diese Form der Untervermietung erlaubt, spricht auch keine Zweckentfremdungssatzung o. ä. dagegen.

Was anderes ist es, wenn man seine Wohnung komplett Airbnb-Mietern überlässt und man selbst gar nicht mehr drin wohnt. Dann ist es nämlich unzulässige Gebrauchsüberlassung an Dritte und auch noch Zweckentfremdung von Wohnraum. Das kann dann wirklich sehr hohe Bußgelder nach sich ziehen. Aber das ist es nicht, was Du meinst, oder?

Doch doch, ICH bin überzeugt den FS interessiert gerade die STRAFHÖHE (nicht etwa Bußgeld), er will wissen, OB sich sein "Geschäftsmodell" rechnet !

@pool56

Nein, was ich meine, dass er nach heimlicher Untervermietung fragt und das ist eben nicht die unerlaubte Überlassung von gemietetem Wohnraum an Dritte und die damit verbundene Zweckentfremdung von Wohnraum. Untervermietung im eigentlichen Sinne, also jemand bei sich aufzunehmen für gewisse Zeit und gegen Geld ist sicher keine Zweckentfremdung, denn die Wohnung wird dadurch nicht dem Wohnungsangebot einer Stadt entzogen. Sie wird weiterhin vom eigentlichen Bewohner bewohnt, der nur zu gewissen Zeiten noch jemand bei sich aufnimmt.

@bwhoch2

Danke dir für die Belehrung, da hatte ich nicht genau genug hingeschaut. Trotzdem halte ich das für höchst grenzwertig UND WENN ich VM wäre und mir das früher oder später bekannt würde, ich würde es schaf abmahnen. DENN für MICH wäre es eine wenn auch nur zeitweise UNGENEHMIGTE vertragswidrige GEBRAUCHSÜBERLASSUNG an Dritte hier noch dazu geschäftsmäßig zur nicht unerheblichen GewinnErzielung. Da könnte MIR NIEMAND ein x für ein u verkaufen können. Der Zweck des Mietvertrags wurde ausgehebelt/hintergangen. Wenn es auch hin und wieder Gesetzeslücken gibt, gibt es auch fast genau so oft Wege DIE zu schließen. ...und Besucher werden da ja nicht vorübergehend aufgenommen.

@pool56

Gut, aber man könnte als Vermieter auch anders denken: Ein Einzelbewohner einer Wohnung, die für eine Person eigentlich fast zu groß ist, kommt auf die Idee, einen von ihm selbst nicht ständig benötigten Teil der Wohnung über Untervermietung, meinetwegen auch über airbnb, noch durch andere gegen Geld nutzen zu lassen.

Wenn er das macht, sichert er sich die finanzielle Grundlage, um die Miete auch immer zuverlässig zahlen zu können und wenn es richtig gut funktioniert, hat er auch nie den Drang, sich eine andere Wohnung zu suchen. Wenn ansonsten alles passt, ist das doch gar nicht schlecht. Das einzige worauf man ein bisschen schauen sollte ist, welche Typen er ins Haus holt. Einzelpersonen oder Paare, Leute, die sich benehmen können oder solche, die auch noch besoffen daher kommen und rumpöbeln und schmutzen usw.

Ansonsten könnte man als Vermieter doch auch darüber nachdenken, dass man von dem Reibach, den der Mieter macht, auch ein bisschen was abhaben möchte. Die Wohnung wird intensiver genutzt, also ist es doch gerechtfertigt, mehr Miete zu verlangen. Das taugt zwar nicht als Begründung für eine Mieterhöhung, aber eine gewisse Marktanpassung wäre dann doch schon sinnvoll, zumal die Wohnung, wenn Mieters airbnb-Geschäfte gut laufen, anscheinend auch ordentlich attraktiv ist. ;-)

@bwhoch2

Auch 'ne gute Sichtweise vom VM aus gesehen. SO könnten beide mit leben und man kann es als eine win win Situation ansehen. Kommt tatsächlich auch drauf an, WIE man was "verkauft". Meine alte "Schule" vertritt auch den Satz: "Der Ton macht die Musik!"

Gehört zwar nicht hier hin, aber sowas sollte auch heute noch den Schülers vermittelt werden.

Lass solche Betrügereien einfach sein.

Wenn Du es wo macht, worbnb verboten ist, bekommst noch n ordentliches Ordnungsgeld.

hoffentlich !

Also Airbnb ist erlaubt nur der Mieter erlaubt es nicht...wenn ich rausgeschmissen werde ist es ja kein Problem dann suche ich mir einfach was Neues...

@flyingdavid

Ach, und wer vermietet an dich, wenn er den Grund deiner fristlosen Kündigung erfährt, nur um dich mit diesem Geschäftsmodell auch rauswerfen zu müssen?

Nachdenken ist nicht so dein Ding, richtig?