Was passiert wenn Steinmeier Gesetze nicht unterschreibt?

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Was passiert, wenn der Bundespräsident Gesetze nicht unterschreibt?

Dann kommt das Gesetz nicht zustande - jedenfalls erst mal nicht.

Die Politik hat aber mehrere Möglichkeiten, auf die Unterschrift-Verweigerung des Bundespräsidenten zu reagieren.

Beispiel:

  • Der Bundespräsident unterschreibt das Gesetz nicht, weil er glaubt, dass dieses Gesetz gegen die höherrangige Verfassung (also gegen das Grundgesetz) verstößt, also nicht "verfassungskonform" ist.
  • Dann kann dieses Gesetz so geändert werden, dass auch der Bundespräsident es für verfassungskonform hält.
  • Am Ende unterschreibt der Bundespräsident das Gesetz dann doch - allerdings erst in der geänderten "verfassungskonformen" Version.

Insgesamt gibt es vier Möglichkeiten, wie die Politik reagieren kann, wenn der Bundespräsident sich weigert, ein Gesetz zu unterschreiben.

Diese vier Möglichkeiten werden bei Wikipedia wie folgt beschrieben:

  • die (verfassungskonforme) Änderung des Gesetzes selbst,
  • die Änderung des als verletzt beanstandeten Artikels des Grundgesetzes (mit Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat, vgl. Art. 79 Abs. 2 GG),
  • Organstreit vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes und damit die Unrechtmäßigkeit der Verweigerung festzustellen und
  • den Bundespräsidenten, was bisher noch nie erfolgt ist, vor dem Bundesverfassungsgericht anzuklagen, was zu dessen Amtsenthebung führen kann. Der Antrag auf Erhebung der Anklage muss dabei von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates gestellt werden, während die Anklage selbst von zwei Dritteln der Bundestags- oder Bundesratsmitglieder erhoben werden muss (Art. 61 Abs. 1 GG).

Quelle:

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%A4sident_(Deutschland)#Konsequenzen

Klar, ist es unwahrscheinlich, aber stellt euch vor, wir haben einen Bundespräsident, der mal etwas am Rad dreht und einfach die Gesetze nicht unterschreibt.
  • Das ist in der Vergangenheit schon mehrfach passiert.
  • Insgesamt acht Mal - nämlich:

Anno 1951 (damaliger Bundespräsident: Theodor Heuss),

Anno1961 (damaliger Bundespräsident: Heinrich Lübke),

Anno 1969 und 1970 (damaliger Bundespräsident: Gustav Heinemann),

Anno 1976 (damaliger Bundespräsident: Walter Scheel),

Anno 1991 (Bundespräsident: von Weizäcker),

Im Oktober und im Dezember 2006 (damaliger Bundespräsident: Horst Köhler).

"Wikipedia" beschreibt, worum es damals ging:

  • Heuss unterschrieb 1951 das Gesetz über die Verwaltung der Einkommen- und Körperschaftsteuer aus rein formalen Gründen nicht, weil keine Zustimmung des Bundesrats vorlag.
  • Im Oktober 1961 verweigerte sein Nachfolger Heinrich Lübke dem Gesetz gegen den Betriebs- und Belegschaftshandel seine Unterschrift.[30] Er sah darin einen unzulässigen Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG).
  • Zweimal zeigte Heinemann dem Gesetzgeber seine Grenzen auf: Sowohl für das Ingenieurgesetz (1969) als auch für das Architektengesetz (1970) sah er keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes gegeben.
  • Das „Gesetz zur Erleichterung der Wehrdienstverweigerung“ wurde 1976 von Scheel gestoppt, der die Zustimmung des Bundesrats vermisste.
  • Bundespräsident von Weizsäcker hielt 1991 das „10. Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes“, welches die formale Privatisierung der Luftverkehrsverwaltung vorsah, für materiell verfassungswidrig und unterzeichnete es nicht. Dies führte zur Einfügung des Art. 87d Abs. 1 Satz 2 in das Grundgesetz, der es dem Gesetzgeber freistellte, ob er die Luftverkehrsverwaltung in öffentlich-rechtlicher oder in privatrechtlicher Weise gestaltet. Daraufhin wurde das Gesetz erneut beschlossen und schließlich durch von Weizsäcker unterzeichnet.
  • Horst Köhler unterschrieb im Oktober 2006 das Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung wegen Unvereinbarkeit mit Art. 87d Abs. 1 GG nicht.[31] Im Dezember 2006 wies er das Verbraucherinformationsgesetz zurück, da es aus seiner Sicht im Widerspruch zu Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG stand, der es dem Bund verbietet, per Gesetz den Gemeinden Aufgaben zu übertragen.[32]

Quelle:

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%A4sident_(Deutschland)#Unterzeichnung_und_Pr%C3%BCfung_von_Gesetzen

Weitere spannende Infos zu deiner (sehr guten) Frage findest du hier:

https://www.welt.de/politik/article89568/Chronik-Warum-Bundespraesidenten-Gesetze-nicht-unterschrieben.html

https://www.tagesspiegel.de/politik/vorerst-keine-unterschrift-wie-der-bundespraesident-das-gesetz-gegen-hasskriminalitaet-korrigieren-laesst/26264614.html

https://www.dw.com/de/kein-gesetz-ohne-ja-des-bundespr%C3%A4sidenten/a-16043615

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundespraesidenten-das-achte-nein-a-453425.html

https://www.heise.de/news/Gesetz-gegen-Hass-Steinmeier-haelt-seine-Unterschrift-zurueck-4905201.html

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Gab es das nicht schon einmal ? Ich meinte Roman Herzog hätte sich damals geweigert solche Vorlagen zu unterschreiben, weil die ohnehin beim Verfassungsgericht gelandet wären.

Korrektur: es war Rau - nicht Herzog ;-)

Der wird nicht lange Bundespräsident bleiben

Du hast es erfasst!