Was passiert wenn man zur Zeugenaussage eingeladen wurde aber nicht hingeht?

7 Antworten

Einem Termin bei der Polizei musst Du keine Folge leisten - wenn die Staatsanwaltschaft oder das Gericht einlädt musst Du kommen oder wirst notfalls vorgeführt

Ich würde mir an deiner Stelle einen Anwalt nehmen und der wird dir dann in aller Regel dringend davon abraten, bei der Polizei auszusagen. Die bringen dich in die Zwickmühle und plötzlich bist du Beschuldigter im Strafverfahren.

Du kannst dir ja mal Videos der Kanzlei WBS ansehen. Dort wird sowas näher beschrieben.

MfG
BVB565

furbo  05.06.2017, 06:04

Quatsch. 

frodobeutlin100  05.06.2017, 07:47
@furbo

FS ist Zeuge .. nicht Beschuldigter - ein Zeuge braucht keinen Anwalt - außer er hätte "Dreck am Stecken" ...

BVB565  05.06.2017, 08:03

Es kann aber ganz schnell umschlagen von Zeuge auf Beschuldigter im Strafverfahren

Erst einmal passiert da gar nix. Schliesslich musst du da nicht hin, wenn du nicht willst.

Anders ist es bei einer Vorladung vom Staatsanwalt oder gar vom Gericht. Da musst du dann auf alle Faelle hin. Es spielt keine Rolle, ob du der Meinung bist, nichts zur Klaerung des Sachverhalts beitragen zu koennen. Das entscheidest nicht du sondern der Staatsanwalt bzw. der Richter. Gehst du trotzdem nicht hin, drohen dir eine Zwangsvorfuehrung, die Verhaengung eines Ordnungsgeldes oder in extremen Faellen sogar Ordnungshaft.

Wenn das so ist, warum kann/will man es dann nicht sagen?

Wenn du nicht hingehst und die Angelegenheit vor dem Richter landet, bekommst du ggf eine Ladung von ihm/dort. Da musst du dann hingehen.

Die Anhörung/Befragung bei der Polizei soll das Ganze etwas verkürzen, die Verhandlung vorbereiten, der Lösung des Falles dienlich sein, die Sachlage klären helfen. Dazu ist nicht jeder Bürger auf die bloße BITTE hin bereit. Ist die Aussage wegen der o.a. Gründe weiterhin gewünscht, wird man dich anders (ein)laden.

Gruß S.

Du hast das Recht zu schweigen.

frodobeutlin100  05.06.2017, 07:49

schweigen darf immer der Beschuldigte - der Zeuge nur wenn die entsprechenden Rechtsvorschriften greifen ... siehe auch StPO

dazu wird vor der Zeugenvernehmung belehrt ....