Was passiert wenn man vor der Polizei wegrennt?

11 Antworten

Bei repressiven (zur Strafverfolgung dienenden) Handlungen ist es erlaubt, dass du diese nicht befolgst, musst aber zwangsweise Durchsetzung dulden. Im Bsp. mit dem Ausweis haben § 163b StPO Polizeibeamte das Recht bei dir als Beschuldigten einer Straftat die Identität festzustellen. Leistest du dem nicht Folge, darf dich die Polizei u.U. festhalten und durchsuchen oder je nach Sachverhalt gar nach § 163c StPO dich bis zur Feststellung deiner Identität nach dem Okay eines Richtiers in Gewahrsam nehmen. Du musst aber nicht Folge leisten, sondern dieses Verhalten nur dulden.

Im Gefahrenabwehrrecht ist eine Identitätsfeststellung auch möglich (beispielsweise § 13 NPOG) diese Gesetze dienen allerdings nicht zur Strafverfolgung sondern Gefahrenabwehr (ist in der Norm ganz gut beschrieben, wann). Auch hier bist nur verpflichtet die Maßnahmen zu dulden und dich dagegen nicht zu wehren (sofern sie rechtmäßig waren).

Es ist auf jeden Fall kein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten, wenn du nur wegrennst. (BGH Az.: 2 StR 204/14). Wenn du allerdings drohst oder bei der Flucht Gewalt anwendest, dich beispielsweise bei einem rechtmäßigen Festhalten losreißt, kann das u.U. einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte darstellen (§ 113 Abs. 1 StGB),wobei auch hier auf den Einzelfall abgestellt werden muss. Allerdings können insbesondere im motorisierten Straßneverkehr bei Missachtung von Haltezeichen Owi verwirklicht werden.

Und die Person muss damit rechnen, wenn sie nochmal von den Polizisten auf der Straße angetroffen wird und nicht weg kann, wieder aufgefordert werden kann sich auszuweisen und hätte dies dann vermutlich auch wegen seinem voherigen Verhalten zu dulden.

Und sowohl aus § 163bStPO, wie auch aus § 13 NPOG ergeben sich Gründe, die für das Nachfragen der Identität erforderlich sind. Das heißt ein Polizist kann nicht einfach beliebig jeden ohne Grund nach seinen Ausweisen fragen. Die Ermächtigung muss sich aus dem Gesetz oder durch ein Gesetz ergeben.

Gruß

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wenn Du Dich einer staatlichen Kontrolle entziehst, machst Du Dich verdaechtig und unter Umstaenden wird dann eine Grossfahndung nach Dir ausgeloes! - Und verlass Dich drauf - sie kriegen Dich, und ein Bussgeld bekommst Du obendrein.

und ein Bussgeld bekommst Du obendrein.

Wofür?

Ich füge dir hier die Antwort auf die selbe Frage eines anderen Users ein:

Die reine Flucht ist kein Straftatbestand.

Deshalb kannst du laufen, wie ein junger Hecht.

Meist werden bei der Flucht allerdings andere Straftaten begangen.

Solltest du dich körperlich wehren wäre das ein Widerstand.

Meist werden auf der Flucht auch Dinge zerstört, was eine Sachbeschädigung darstellt.

Betrittst du dabei fremde Grundstücke ist es Hausfriedensbruch.

Also relativ knifflig und es gibt einiges zu beachten.

User: RMHaus

Nein Flucht ist nicht strafbar.

Du kannst aber davon ausgehen, dass die Person verfolgt. Natürlich will man hinter den Grund kommen, warum die Person weggelaufen ist.

Macht ja niemand, der nix zu befürchten hat.

Das bloße Weglaufen ist keine Straftat und völlig legal. Wenn man aber auf der Flucht Verkehrsverstöße begeht, andere gefährdet oder sich z.B. aus dem Griff der Polizisten befreit wären das alles strafrechtlich relevante Dinge.