Was passiert wenn man versehentlich unterschrieben hat dass man neben der deutschen noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzt?
Wenn der deutsche Perso abgelaufen ist muss man einen neuen beantragen und unterschreiben dass man auch eine andere Staatsangehörigkeit hat( falls man diese hat). Was passiert wenn man aus versehen unterschrieben hat das man eine andere Staatsangehörigkeit hat obwohl man nur die deutsche hat. Verliert man die deutsche ? Oder kann man den Eintrag noch ändern ?
2 Antworten
Hallo.
Wenn du dem EWA falsche Daten gemeldet werden, Tauchen die immer irgendwann auf.
Das könnte sehr unangenehm für dich werden bei Vorsatz.
Hingehen und abklären.
Dann geht man auch hin und sagt, Tut mir leid, ich hab mich Vertan, das muss , so ----- Ja/nein Angehörigkeit heißen.
Schlimm wenn's mehrere Jahre alt ist ?
Wenn du es jetzt erst bemerkt hast.? Die müssen dir das Gegenteil Beweisen.
Aber sie beweisen es nicht mit der Unterschrift oder ??
Ja, ist wohl richtig, aber was währe sonst. Irgendwie muss es doch passen. Jeder Mensch macht Fehler .Ich auch.
Was muss ich dann beweisen ?
Nichts, du sagst nur das du dich vertan hast, und jetzt gemerkt hast.
Super Danke !
Wenn das in der Passstelle deines Bürgerbüros passiert, dann werden die Mitarbeiter ein entsprechendes Nachweis verlangen. Hast du diesen nicht, so wird nur die deutsche Staatsbürgerschaft eingetragen.
Es wurde kein Nachweis verlangt und die unterschrift erfolgte
Eine schriftliche Erklärung, die diese Angabe widerruft ist an deiner Passstelle jederzeit möglich. Danach wird normalerweise die zweite Staatsbürgerschaft wieder aus dem System ausgetragen.
In einen deutschen Personalausweis wird sowieso nur die deutsche Staatsangehoerigkeit eingetragen. Voellig egal, welche Staatsangehoerigkeiten man neben der deutschen sonst noch besitzt.
Eine zweite Staatsbürgerschaft muss angegeben bzw. gemeldet werden. Dass diese in einem Personalausweis nicht vermerkt wird ist klar und ist hier nicht die eigentliche Frage.
Gibt es eine Frist ?
Nicht das ich wüsste. Sollte aber meiner Meinung nach möglichst bald erfolgen.
Übrigens verliert man durch die falsche Angabe die deutsche Staatsbürgerschaft nicht. Erst durch die tatsächliche Beantragung einer anderen nicht EU-Staatsbürgerschaft geht die deutsche dadurch verloren.
Also keine Sorge!
Das blöde ist das man nichts nachweisen kann wenn man die Staatsangehörigkeit nicht besitzt
Das kann man.
Im schlimmsten Fall wird eine Bescheinigung von einem Konsulat des betroffenen Landes verlangt, dass keine Staatsbürgerschaft der betroffenen Person vorhanden ist.
Wenn diese Angabe lediglich versehentlich gemacht wurde und du dich baldmöglichst dirt meldest um die Sache richtigzustellen, dann dürfte der Weg hoffentlich entfallen.
Also ne Bescheinigung das ich die andere vor Jahren schon abgegeben. Weiß nur nicht warum ich tzd die andere unterschreiben sollte
Das ändert die Sache doch sehr.
Wenn du mal eine andere Staatsbürgerschaft für den Erhalt der deutschen abgelegt hast und jetzt eine solche Angabe machst, die du mit deiner Unterschrift bestätigst, dann liegt der Verdacht nahe, dass du deine alte Staatsbürgerschaft erneut erlangt hast.
Es ist somit sehr wahrscheinlich, dass eine Bescheinigung vom Konsulat von dir verlangt wird.
Warum wurde der Eintrag aber nicht verändert als ich die Bescheinigung früher abgegeben habe
Die andere wurde einfach grundlos aufgegeben da die deutsche von Geburt an da war
Das kann ich dir leider nicht beantworten, sicher aber die Mitarbeiter der Passstelle.
Bist du sicher dass man einen Nachweis von einem Konsulat bekommen kann dass man die Staatsangehörigkeit nicht besitzt ? Auch beim türkischen ?
Im russischen Konsulat bekommt man ganz sicher so eine Bescheinigung. Auch die Ukrainer stellen so eine aus.
Die Türken dürften da auch keine Ausnahme sein. Rufe dort doch mal an frage nach.
Ist beim Bürgerbüro eingetragen warum man eine andere Staatsangehörigkeit hat ?? Bzw. Wo kann ich einsehen warum man mir noch eine andere Staatsangehörigkeit unterstellt ?
Niemand unterstellt dir das. So wie du berichtest, hattest du früher mal eine zusätzliche Staatsangehörigkeit zu der deutschen gehabt, die du aber aufgegeben hast. Du hast die Aufgabe dieser mit einer Bescheinigung belegt und die Mitarbeiter im Bürgerbüro haben vergessen sie bei dir aus dem System auszutragen.
Beim Beantragen deines Personalausweises hast du nicht darauf geachtet und eine Unterschrift geleistet, dass du zwei Staatsangehörigkeiten hast.
Für mich sieht das alles nach einem Missverständnis aus und ich würde an deiner Stelle nicht so viel Wirbel darum machen.
Geh hin, schildere die Sachlage und frage höfflich nach was man da machen kann.
Danke für deine Hilfe !
Gerne!
Viel Erfolg!
Hiii summi97, Wäre es nicht ein Erwerb einer ausländischen sta. Durch Antrag oder Erklärung ??????
Ganz sicher nicht!
Eine sagen wir mal türkische Staatsbürgerschaft kannst du entweder in der Türkei, bei den zuständigen Behörden dort beantragen, oder in einem türkischen Konsulat in Deutschland.
Ganz sicher nicht in einem deutschen Bürgerbüro.
Hab keine Angst. ;)
Warum liegt der Verdacht dann laut deiner Aussage näher dass man die andere Staatsangehörigkeit wieder erworben hat wenn man die andere aufgegeben hat um die deutsche zu erlangen ?
Aus drei Gründen:
1. Weil du die zweite Staatsbürgerschaft früher gehabt hast und weil diese in vielen Fällen einfach wieder herzustellen ist. Eine komplette Neubeantragung ist meist mit deutlich mehreren Voraussetzungen verbunden.
2. Weil du unterschrieben hast, dass du zwei Staatsbürgerschaften besitzt.
3. Weil es schon viele nach ihrer Einbürgerung in Deutschland ihre alte Staatsbürgerschaft heimlich wiedererlangt haben, aber dabei erwischt wurden.
Ich kenne einen Fall, in dem die türkischen Behörden einen Antrag auf Auslieferung eines türkischen Straftäters gestellt haben, der in Deutschland lebte und eigentlich nur die deutsche Staatsbürgerschaft haben durfte, weil er eingebürgert wurde und seine türkische Zugehörigkeit aufgeben musste.
Es war eine längere Geschichte.
Zum Schluss wurde der Straftäter ausgeliefert. Seine Eltern, seine 6 Geschwister und seine Cousinen mussten den Aufenthalt in DE beantragen, da sie ebenso ihre alte Staatsbürgerschaft heimlich zurück erlangt haben.
Ob sie dann bleiben durften weiss ich nicht.
Bei 3. ist es ja nicht heimlich da man doch unterschrieben hat. Oder meinst du im Konsulat erworben und unterschrieben ?
Im Konsulat.
Und im Bürgerbüro ?
Ein deutsches Bürgerbüro vergibt keine ausländischen Staatsbürgerschaften.
Ja aber man kann doch dort durch Erklärung eine ausländische Staatsangehörigkeit angeben und dann ist es für die doch so als hätte man die Staatsangehörigkeit oder ?
So einfach ist das nicht.
Deine alte Staatsbürgerschaft wurde nicht ausgetragen, weil es entweder versäumt wurde, oder weil du nach dem Austritt aus der türkischen Staatsbürgerschaft im Bürgerbüro die Bescheinigung über den Austritt nicht abgegeben hast.
In beiden Fällen musst du die Sachlage nun vor Ort im Bürgerbüro klären.
Was heißt den "Staatsangehörigkeit Erwerb durch Erklärung" ? Diese Erklärung kann man doch im BB abgeben und zählt dann auch oder ?
Nein. Wie ich bereits mehrmals geschrieben habe erwirbst du keine fremde Staatsbürgerschaft im deutschen Bürgerbüro.
Erwerb durch Erklärung ist, wenn du in einem türkischen Konsulat schriftlich erklärst, dass du die türkische Staatsbürgerschaft gerne haben möchtest. Man kann auch Beantragung dazu sagen.
Ok. Und wie ist es mit Erwerb durch Erklärung ?
Habe ich weiter oben geschrieben.
Und ohne Vorsatz ?? Also wenn's wirklich versehentlich war ?