Was passiert wenn man Schulden hat und erbt?

9 Antworten

Man könnte das Erbe ausschlagen und dann ggf. von der gesetzlichen Erbfolge profitieren. Erben dann z.B. die eigenen Kinder, dann kann man bei einem guten Verhältnis zu ihnen (je nach Höhe der Erbschaft) auch gut auf Kosten der Kinder leben und z.B. seine Privatinsolvenz weiter leben.

Man könnte auch das Erbe annehmen. Ist man bereits in der Wohlverhaltensphase, dann muss man wohl auch nicht alles vom Erbe einsetzen:

Wenn der Schuldner während der Wohlverhaltensperiode zum Erben wird, so muss er selbst dann, wenn er die Erbschaft nicht ausschlägt (z. B. weil er keine Kinder hat, die „für ihn“ erben könnten), das Ererbte nicht etwa vollständig an die Gläubiger abführen, sondern nach § 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO nur zur Hälfte“

https://www.bremer-inkasso.de/deutsch/aktuelles/wenn-schuldner-erben-kann-sich-der-glaeubiger-freuen-weit-gefehlt.html

Man kann, je nach Höhe des Erbes, aber auch von sich aus seine Schulden komplett zahlen und schuldenfrei ein schönes Leben führen.

Letztendlich sollte man sich bei einem anstehenden Erbe gut beraten lassen was im eigenen Fall sinnvoll und machbar ist.

Das erledigt der Gerichtsvollzieher.

Davon erfährt der Gläubiger nicht automatisch. Höchstens wenn er beim Grundbuchamt anfrägt, aber dann muss das Grundbuch auch bereits auf den Erben berichtigt sein, was nur auf Antrag geschieht. Erfahren kann er hiervon noch durch eine Vermögensauskunft. Und dann steht im die Zwangsvollstreckung frei.

Wenn du eine eidesstattliche Versicherung (Vermögensauskunft) abgegeben hast, bist du selbst VERPFLICHTET, Änderungen nachzumelden.

Unterlässt du das, machst du dich strafbar.

Du hast ja eine eidesstattliche Versicherung abgegeben und da steht drin, dass du jede Änderung deiner Vermögensverhältnisse melden musst.