Was passiert wenn man nicht zur Vorladung wegen cannabis bei der polizei erscheint?

Support

Liebe/r moreno361,
 

ich möchte Dich bitten, Fragen nicht mehrfach zu stellen. Gib der Community etwas Zeit, um auf Deine Frage zu reagieren.

 

Wenn Du dennoch das Gefühl hast, noch nicht genügend Rat bekommen zu haben, kannst Du unterhalb Deiner Frage auf den Link "Noch eine Antwort bitte" klicken. Dann erscheint Deine Frage im Bereich "Offene Fragen" an entsprechender Stelle und die Community weiß, dass Du weitere Antworten benötigst.



Herzliche Grüsse

Klaus vom gutefrage.net-Support

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Frage ist mißverständlich. Entweder bist du Beschuldigter (bei Gericht: Angeklagter) oder Zeuge.

Falls es in deiner Frage um eine polizeiliche Vorladung (z.B. zur Vernehmung) geht, hat es keine Folgen, wenn du nicht hingehst. Entgegen vieler Meinungen hier und TV-Krimi-Darstellungen ist niemand (weder Beschuldigter noch Zeuge) verpflichtet, auf eine solche Ladung zu folgen. Und es zieht auch keine Strafe nach sich.

Anders bei gerichtlichen Vorladungen. Denen muß man Folge leisten, sonst rsikiert man eine Ordnungsmaßnahme (Geldbuße, Verhaftung oder zwangsweise Vorführung.

Vor deiner Mutter wirst du die Sache kaum geheim halten können. Da du minderjährig bist, wird sie über weitere Maßnahmen benachrichtigt, möglicherweise auch über das Jugendamt.

 

 

Es ist nur eine VOrladung zum Verhör einmal wegen illegalen cannabisbesitz und einmal soll ich gegen jemanden aussagen bei dem die polizei vermutet dass er dealer ist

also wenn ich dort nicht hingehe wird auch nichts passiren oder ?

danke für die antwort

 

@moreno361

Da kann man wohl vermuten, daß da ein Zusammenhang zwischen deinem Besitz und dem Dealen des anderen besteht. In diesem Fall hättest du als Zeuge sogar ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn du dich durch eine Zeugenaussage selbst belasten würdest. Die Vorschrift heißt: § 55 StPO, und die Polizei sollte diese Vorschrift kennen.

Es bleibt deine Entscheidung, ob du da hingehst oder nicht und ob du Angaben machst oder nicht. Wenn du nicht hingehst, wäre mein Tip aber, denen das vorher mitzuteilen (telefonisch oder schriftlich), daß du nicht kommen wirst und auch von deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machst. Du kannst ja sagen, du hast dich juristisch beraten lassen.

 

 

hey moreno

 

du erwartest nen rat und hilfe aber gleichzeitig erwartest du keine vorwürfe-moralpredigt.oky nur naiv bist du nicht denn es war kein fehler was du gemacht hast und auch keine dummheit als solche aber jetzt im begriff ne grosse zu begehen.und noch etwas du mlchtest rat oder tip und willst uns hier weismachen-vorladung zum gericht und deine mutter weis nichts davon-du biust nen minderjähriger und ohne info an die ellis geht garnichts es sei lebst in einer betreuten-wg oder ähnlich aber der richter läst dich einfach vorführen und denke mal eher peinlich weil du zu feige für wie sagst du-fehler nicht mal einstehen kannst.sorry -ich bin 22 nen junge und ist keine anmache aber dein verhalten eher erbärmlich-sorry denn du jammerst aber sehe den tatsachen ins auge und versuche nen guten abgang zu bekommen sonst biste eher mit der roten karte vom richter dort-was du dir nicht wünscht aber möglich wäre.hey verbaue dir dein leben nicht-ist keine moral-predigt einfach sowas wie wenn es ein fehler war dann stehe dazu und nehme hilfe an-deine mom eher zu bedauern wenn sie echt nichts weis was ich aber bezweifel.denke immer daran alles was du nun unternimmst ist dein erfolg oder verhängnis im weiteren leben-bitte mache keine fehler denn sonst biste mit 1000 percent ohne schulabschluss und alss hartz 4 im erfolg-nicht bös gesagt nur als kleiner tritt in den po-denn du bist grfordert nicht andere und viele tips bekommste sicher noch nur denke immer dran egal was wer wie dir zukommen lässt-handeln kannst nur du--enttäusche deine mom -nicht-oky-viel erfolg und schönes weekend--liber gruss--janpi--noch etwas auch mit nem richter kann man reden unter 4 aufgen und tips bekommen denke ich mal

warum redest du von richter es ist nur eine vorladung zum verhör mit meiner mutter muss ich denk ich mal reden aber die frage ist halt ob sie dort hinkommen muss

danke trotzdem für die antwort

und es ist ja auch nicht so dass ich viel drogen nehm habs halt paar mal ausprobiert

@moreno361

nein du kannst alleine hingehn aber das steht meistens auch in den brief drin

Es gibt überall auf der Tastatur verstreut so kleine Punkte und Striche. Die nennt man Satzzeichen. Vielleicht benutzt du die mal und schaust was passiert...

@macoo

hey

bingo 5 punkte oder für ne rüge-was ist wichtiger dein kommentar wegen satztzeichen hast noch etwas vergessen-ich schreibe grundsätzlich frei nach schnautze und mir sind dabei gross-kleinschreibung-stzzeichen egal aber ich habe gelernt von family--nen süsser spruch ist es-mir oder mich unwichtig aber mein oder dein unterscheiden können-sehr wichtig--solltest du dir merken sorryund wenn dir zu meiner antwort nur einfällt die punkte bekommen -weiter so aber-hilfreich nicht eher dumm-schönes-weekend und ein lieben grusssss-janpi--solltest tips und ratschläge geben-aber die bringen nichts weil zu lange antworten geben musst

das ist ja schrecklich was du da schreibst!

schrecklich  sinnlos. ich weiss nicht ob ich deinen text richtig verstanden habe, habe zwar 3-mal versucht ihn richtig durchzulesen, das hat aber nur in kopfschmerzen geendet. 1. gibt es keine Strafe für ein nicht-erscheinen zum polizeilichen verhör, genauso wenig wie es bestraft wird da zu lügen. 2. gelegentlich kiffen ist garkein problem und verbaut auch keine wege für die zukunft, wenn man die realität im Blick behaält. 3. ist er doch sowieso nicht am arrsch mit den 1.3g mit denen er erwischt wurde. 

Wenn man hin geht wird man zu der Sache befragt und die Konsequenzen des Drogenbesitzes fallen dann je nachdem was man da sagt und wie man sich verhält mehr oder weniger schlimm aus.

Nichterscheinen ist Strafbar, dann bekommt man für den Drogenbesitz die maximalstrafe und noch eine Strafe wegen dem nichterscheinen oben drauf - ganz schlecht!

Man geht da am besten hin wie zu einem Vorstellungsgespräch. Saubere Klamotten, gepflegtes Aussehen, freundlich und höflich sein - und natürlich nervös sein, das ist normal. Im gegensatz zum Vorstellungsgspräch darf man seine Nervosität auch gerne zeigen.

Für die Behauptung, dass das Nichterscheinen strafbar ist, hast Du sicher auch einen Gesetzestext als Quelle, oder?

Es wäre klug, Sie würden mit Ihrer Mutter sprechen. Ja, sie müssen zum Termin erscheinen. Jeder mensch macht Fehler, Ihnen wird nicht gleich der Kopf abgerissen. Wahrscheinlich müssen Sie Sozialstunden ableisten. Das hat sein Gutes, denn Sie lernen, daß es besseres und Wichtigeres gibt.....als Drogen.

Ich hoffe, Siehaben ein gutes Verhältnis zu Ihrer Mutter und diese begleitet Sie zumTermin.

 

 

 

 

wenn du minderjährig bist dann ja.. und irgendwann wirst du hin müssen

 

in der ladung steht drin ob du persönlich anwesend sein musst 

 

wenn dieses nicht extra ausgewiesen ist, würde es reichen wenn dein anwalt dort auftaucht

 

rede mit deiner mutter so schnell wie möglich, denn raus kommt es eh