Was passiert wenn man gegen eine Ausreiseaufforderung klagt Werden Leute trotzdem abgeschoben?
3 Antworten
Wenn die Behörde die "sofortige Vollziehung" anordnet, was in der Regel bei Ausreiseaufforderungen derFall sein dürfte, hat die Klage keine aufschiebende Wirkung. Die Abschiebung wird also trotzdem vollzogen. Hiergegen ist ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung möglich, der zusammen mit der Klage gestellt werden sollte. Dieser Antrag wird vom Verwaltungsgericht meist kurzfristig entschieden. Bei Ablehnung ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich.
In der Regel ist die Ausreiseaufforderung eine Ausweisungsverfügung mit Androhung der Abschiebung.
Widerspruch und Klage dagegen haben aufschiebende Wirkung. Ist die Klage abgewiesen bzw. die Ausreiseaufforderung zu Recht erkannt worden, wird abgeschoben (soweit keine Abschiebungshindernisse vorliegen).
Ein Anwalt, einer der auf Ausländerrecht spezialisiert ist, ist absolutes Muss.
Die Abschiebung wird ausgesetzt bis zur gerichtlichen Entscheidung. D.h. bis zum Ende des Verfahrens bleibt er erstmal hier.
ok. Danke dir für deine Antworten!
das hoffe ich doch mal. da sie in sichere länder zurück dürfen können sie doch auch von dort klagen
ach so. so was geht?
wenn jemand aus einem sicheren land kommt gibt es für mich keine gründe das er hierbleiben sollte bis alles entschieden ist. warten kann er auch dort wo er hergekommen ist
das heißt derjenige würde auch Antwort in seinem Land bekommen?
Danke für die Antwort. und wie sieht das aus, muss derjenige hier auf die Entscheidung warten oder wird er vorerst mal abgeschoben? nützt denn ein Anwalt dagegen?