Was passiert wenn man als Kleinunternehmer im ersten Jahr über 17,500 Euro Gewinn macht .Muss ich an das Gewerbeamt irgendwas zurück zahlen?

2 Antworten

Hallo,

ich habe jetzt nach 3 Monaten schon mehr Umsatz als 17,500 Euro und habe mein gewerbe vor 3 Monaten angemeldet.

Momentan stelle ich keine Rechnung in MWST.

Muss ich eventuell ab nächsten Jahr die steuern am dem zeitpunkt wo ich die 17,500 Grenze überschreite zurück zahlen?

Oder ab wann muss ich dann MWST in Rechnung stellen?

Gruss

1. Die Kleinunternehmergrenze sind 17.500,- Umsatz (Einnahmen) udn nicht Gewinn.

2. Wenn Du vor Beginn der Tätigkeit den Umsatz des ersten Jahres auf weniger als 17.500,- geschätzt hast, aber mehr als 17.500,- Umsatz erzielt hast, dann hast Du Dich geirrt. Es wird trotzdem keine Umsatzsteuer für dieses Jahr erhoben.

3. Ab dem Folgejahr bist Du Regelbesteuerer.

4. An das Gewerbeamt wirst Du nichts zurückzahlen müssen, denn von denen wirst Du auch kein Geld bekommen.

5. Wenn Du Steuern zu zahlen hast, gehen die an das Finanzamt.

6. Die Frage der Umsatzsteuer, die bei einem Kleinunternehmer nicht erhoben wird, hat nichts mit der Einkommensteuer zu tun. Der Gewinn des Unternehmens unterliegt natürlich der Einkommensteuer.