Was passiert wenn ich zu viele unentschuldigte fehltage auf der FOS/BOS haben?

3 Antworten

Die Abschlussprüfung gilt als abgelegt und nicht bestanden.

Sofern Du die Höchstausbildungsdauer noch nicht überschritten hast, kannst Du es nächstes Jahr nochmal probieren.

Ist doch deine eigene Schuld, dass du unentschuldigt gefehlt hast.

Ob du wiederholen DARFST, entscheidet die Schule. Da wäre dann auch ohne weiteres die Auflage denkbar, dass du dann beim ERSTEN unentschuldigten Fehltag die Schule verlassen musst.

An unserer Schule gilt die Regel, das man ab mehr als 5 unentschuldigten fehltagen nicht zur Abiturprüfung zugelassen wird.

Tja nur Eure ! Schule kann keine "eigenen Gesetze" erlassen. Das dürfte also rechtlich kaum möglich sein.

Naja, das ist halt die momentane Gesetzlage, das man ab 5 unentschuldigten fehltage nicht zum abitur zugelassen wird

@Daniiix

Nein, noch nie davon gehört.. in welchen Bundesland soll es so einen Schmarn geben?

@Daniiix

Welche Gesetzeslage - Schulgesetz in dem Bundesland, in dem Du die Schule besuchst ? Welcher Paragraph wird Euch dort konkret genannt?

Das ist die gesetzliche Regelung aus § 31 (2) Nr. 4 FOBOSO.

@RobertLiebling

O.k. - dann reicht man halt eine Entschuldigung oder möglicherweise ärztliches Attest für die bis dato unentschuldigten Stunden nach.

@wilees

Das wiederum klappt wegen § 20 (2) BaySchO nicht:

Eine [ärztliches oder schulärztliches Zeugnis] ist der Schule innerhalb von zehn Tagen, nachdem es verlangt wurde, vorzulegen; wird es nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. Ein Zeugnis kann in der Regel nur dann als genügender Nachweis für die geltend gemachte Erkrankung anerkannt werden, wenn es auf Feststellungen beruht, die die Ärztin oder der Arzt während der Zeit der Erkrankung getroffen hat.