Was passiert wenn ich die Miete nicht zahlen kann (Keine Wohnung, sondern Geschäft)?
Was passiert mit dem Mieter, wenn er die Miete nicht zahlen kann. Evtl wird er gekündigt,aber was passiert mit dem danach?
5 Antworten
Bei einem gewerblichen Mietvertrag kann der VM
- das MV fristlos respektive mit der im MV vereinbarten Frist außerordentlich kündigen;
- die ausstehenden Mietzahlungen gegen die hinterlegte Kaution verrechnen und
- zusätzlich das gerichtliche Mahnverfahren beschreiten.
Weiterhin besteht auch hier der juristische Weg zur Räumungsklage.
Was soll passieren? Er wird seine Schulden bezahlen müssen, wie alle anderen Schuldner auch. D.h der Gläubiger wird seine Forderungen stellen und sein Geld haben wollen. Ich weiß nicht, worauf du hinaus willst.
Es kann zu einem Mahnbescheid kommen, durch den das Geld dann eingeklagt wird. Kann er nicht zahlen, kommt der Gerichtsvollzieher und es wird gepfändet. Ist nichts pfändbares vorhanden, muss er einen Eid unterschreiben, dass er kein Kapital hat. Falls doch, kommt er bis zu 6 Monate in Beugehaft. Falls nicht, sind 6 Jahre Haft fällig.
Entschuldigung, stimmt. Hatte mich geirrt bezüglich der Beugehaft. Und die 6 Jahre waren auch verkehrt, das wird natürlich in einem mündlichen Verfahren festgelegt.
Fristlose Kündigung - Räumungsklage - Zwangsräumung
Aber nur, wenn der Mieter der Kündigung nicht nachkommt. Wenn er selber räumt, gibts auch keine Klage.
Fristlose Kündigung, Einbehaltung der Kaution
6 Jahre haft? Wofür? Beugehaft kann es geben, wenn sich jemand weigert, die Eidesstattliche Erklärung zu unterschreiben. Dazu muß der Gläubiger einen Haftbefehl beantragen. Aber nicht, wenn sich hinterher rausstellt, daß er bei der Erklärung gelogen hat.
Ich wüßte gern mal die Rechtsgrundlage für die 6 Jahre..
Ziemlich wirr, was du da erzählst, mach dich erst mal selber schlau.