Was passiert wenn eine unschuldige Person einen Bußgeldbescheid erhalten hat?

9 Antworten

Zunächst mal ist dein Bruder nicht verpflichtet, irgendwelche Angaben zum Fahrer zu machen. Das muss er zum einen erstmal nicht, da er Beschuldigter ist. Aber selbst wenn er als Zeuge befragt wird, muss er dirket Verwandte niemals angeben.

Die Bußgeldstelle wird die Angelegenheit der Polizei zur Täterfeststellung übergeben und demnächst wird ein Polizist mit dem Bild bei euch auftauchen und fragen, wer das ist. Ist dein Bruder selber da, werden sie das Foto vergleichen und feststellen, dass jemand anderes auf dem Foto ist. Erhalten sie bei euch keine Auskunft zum Fahrer, wozu wie gesagt Verwandte nicht verpflichtet sind, werden sie gegebenefalls in der Nachbarschaft frage, ob jemand den Fahrer auf dem Bild erkennt.

Wenn sie den Fahrer nicht innerhalb von 3 Monaten herauskriegen, ist die Tat verjährt. Wenn sie den Fahrer rauskriegen, wirst du einen Anhörungsbogen erhalten.

Ein Bußgeldbescheid kommt zum Halter. Und vorher kommt ein Anhörungsbogen.

Es sei denn, das Blitzerfoto passt definitiv nicht zu den Daten des Halters. Dann kommt ein Zeugenfragebogen. Hat man für diesen ein Aussageverweigerungsrecht, prüfen sie Verwandte ersten Grades, denn nur für die gilt es. Hat man keins und sagt trotzdem nichts, kommt das Fahrtenbuch.

Fotoabgleich. Rausfahren. Klingeln. Bestätigen. Bußgeldbescheid an den Schuldigen.

Machen die. Auch bundesweit. Kannste wetten.

Gruß S.

Es kommt zu einer Gerichtsverhandlung. Wenn dein Bruder Glück hat und dabb das Bußgeld nicht bezahlen muß, du aber weiterhin außen vor bleibst, kann die Behörde deinem Bruder die Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches machen, was dann mit spürbaren Gebühren für diesen Amtsakt verbunden ist. Das kann durchaus auch 80 Euro kosten. Einem Bekannten von mir ist es so ergangen, und eine diesbezügliche Klage vor dem Verwaltungsgericht in 2 Instanzen hat ihm auch nichts gebracht. Er bekam die Fahrtenbuchauflage erst 9 Monate nachdem die Bußgeldsache erledigt war.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Wagen wird garnicht von ihm geführt. Ich müsste dann theoretisch das Fahrtenbuch führen. Bin ich aus der Sache raus wenn die jetzt gegen meinen Bruder ermitteln und vor Gericht rauskommt, dass er nicht der Fahrer gewesen ist?

@Afdfeind

Nein, nicht wirklich, denn die Auflage zum Führen eines Fahrtenbuchs (wenn sie erfolgt) bekommt der Halter des Fahrzeugs, also du.

@Dxmklvw

Ja das ist kein Problem. Ich will nur keine Punkte kassieren. Die Behörde denkt dass mein Bruder gefahren ist aber wie sollen die das beweisen?

@Afdfeind

Das müssen die nicht beweisen, sie dürfen es aber, sofern sie es können. Ohne Beweis kein Bußgeld und keine Punkte, es sei denn, der Richter fällt ein Glaubensurteil. Es kann aber auch sein, daß die Bußgeldsache von der Behörde eingestellt wird, so daß es nicht zu einer Verhandlung kommt. Doch das ändert dann nichts daran, daß das Risiko einer Fahrtenbuchauflage besteht, die dann auch Geld kostet.

Steh zu deinem Fehler. Aus Fehlern lernt man. Wenn man rast hat man auch die Konsequenzen zu tragen. Es können Menschenleben gefärdet werden.

Vor dem Bußgeldbescheid kommt ein Anhörungsbogen wo sich der Halter des Fahrzeuges äußern kann. Dies passiert wenn Punkte, Bußgeld und ein eventuelles Fahrverbot im Spiel sind. Passt das Blitzerfoto nicht auf den Fahrer z.B. männlich, weiblich wäre er dumm sich nicht zu äußern. Raus käm man nur, wenn man den Fahrer nicht erkennen würde.

Steh zu deinem Fehler und nächstes mal an die Geschwindigkeitsgrenze halten.

Mein Bruder bekam aber den Anhörungsbogen ,obwohl er es nicht gewesen ist. Wird das nochmal überprüft ob er es gewesen ist?

@Afdfeind

Das ist erst mal egal. Dein Bruder bekam den Bogen weil er der Halter ist. Bei mir bekommt das auch, auch wenn sowas bei mir nicht vorkommt (Führerschein seit 15 Jahren), mein Vater. Der ist nunmal der Halter. Und da kann man nichts ändern. Es sei denn ihr meldet den Wagen auf dich um. Natürlich wird das geprüft und es wird nicht locker gelassen bis sie den Schuldigen haben und dann wird es ernst weil ihr es verheimlicht habt. Habt ihr kein schlechtes Gewissen? Man o man ich könnte nachts nicht mal schlafen. Im übrigen die Behörde hat bis zum ersten Versenden eines Anhörungsbogens etc. 3 Monate Zeit. Ist dieser dem Halter zugegangen verlängert sich diese Zeit wieder um drei Monate und so weiter.

@herzilein35

Meine Mutter ist die Halterin und nicht mein Bruder.

@Afdfeind

Kann ich nicht glauben, da so etwas automatisch der Halter bekommt. Da gibt es auch keine Ausnahme.

@herzilein35

Davor erhielt meine Mutter ein Zeugefragebogen. Der Anhörungsbogen kam danach. Mich macht es skeptisch, dass ich nicht den Bogen erhalten habe sondern mein Bruder..

@Afdfeind

Nur deine Mutter weiß, was sie angegeben hat. Mehr kann ich dir dazu auch nicht sagen.

Wenn du Glück hast, wirst du nicht erwähnt, bis die Verjährung eintritt. Dann kann dein Bruder dich als Fahrer nennen, und es passiert nichts. Auch das mehrfach erwähte Fahrtenbuch wird nicht angeordnet, weil der Fahrer ja ermittelt wurde- nur zu spät.