Was passiert, wenn ein Beamter seinen Anspruch auf seine Pension verliert?

6 Antworten

Unrealistisches Szenario. Wenn jemand durch falsche Angaben den Beamtenstatus erreicht, wäre die Ernennung anfechtbar.

Um eine Pension zu bekommen, müssten zwischen Ernennung und Pensionierung viele Jahre liegen. Zu viele, um den Betrug noch strafrechtlich ahnden zu können. Auch verwaltungs- bzw. beamtenrechtlich wäre in vieler Hinsicht der Zug abgefahren. Denkbar wäre daher durchaus, dass überhaupt nichts passiert.

Wird ein Beamte- aber vor seiner Pensionierung aus dem Dienst entfernt, sind seine Pensionsansprüche grundsätzlich nicht vom Tisch, nur in bestimmten Fällen geschieht dies. Das bedarf eines zusätzlichen Aktes bzw. einer zusätzlichen Feststellung. .

Gesetzt den Fall, ein Beamter kündigt oder verliert seine Pensionsansprüche, wird durch den Dienstherrn die Rentenversicherung nachgezahlt, deren Rente aber wesentlich niedriger ist als die erwartete Pension. Das wäre schon ein heftiger Schlag in die Lebensplanung.

Gesetzt den Fall, ein Beamter kündigt oder verliert seine Pensionsansprüche, wird durch den Dienstherrn die Rentenversicherung nachgezahlt,

Dies wäre eine Möglichkeit.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass keine Nachversicherung in der Rentenversicherung durchgeführt wird und der ehemalige Beamte von seinem ehemaligen Dienstherr ein Altersgeld erhält.

http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_8R5.3

@Apolon

Altersgeld kann derjenige nicht erhalten, der zwangsweise aus dem Dienst entfernt wird bzw. wurde....

@fragevonJo

Richtig, aber wenn er sich aus dem Beamtenstatus entlassen lässt, dann schon.

Wenn er seinen Beamtenstatus verliert, wird er in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dass heißt der Dienstherr zahlt für die gesamte Dauer des Beamtendaseins Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung. So ist der ausgeschiedene Beamte wie ein normaler abhängiger Beschäftigter gestellt, nur das er selbst an der Beitragstragung nicht beteiligt war.

da Beamte bereits seit 1957 8% ihres Bruttoeinkommens an die Pensionskasse zahlen, war auch dieser Beamte an der Beitragszahlung beteiligt...

Ja klar. Aber für die Beiträge an die DRV muss er nicht extra was beitragen.

Er bekommt keine Pension, wird aber in der Rentenversicherung nachversichert. Er hat ja schließlich lange gearbeitet. Es ist aber weniger.

Was ist mit nachversichert gemeint? Bekommt er also für seine Arbeit eine normale Rente, wie sie eine nicht verbeamtete Person bekommen würde?

genau .. er bekommt die normale Rente ... und der Staat muss einen grossen Betrag an die Rentenversicherung überweisen.

Wenn ein Beamter wegen Betruges seine Pensionsansprüche verliert, ist es erst einmal seine eigene Schuld.

Da hält sich das Bedauern in Grenzen.

Der Staat muss ihn dann aber so in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern, als ob er als Angestellter gearbeitet hätte. Einfach den Anspruch anullieren geht nicht.