Was passiert wenn ein angeklagter vor dem Prozess stirbt?

3 Antworten

Man kann ja keine andere Person für eine Tat des Verstorbenen bestrafen. Wenn ein Angeklagter verstirbt, ist der Strafprozess, oder ein Bußgeldverfahren beendet.

Das Bußgeld fällt weg und es fällt auch nicht in das Erbe.

Dann wird das Verfahren wegen "dauerhafter Verhinderung des Beschuldigten" eingestellt (kein Witz, heißt wirklich so)