Was passiert, wenn die die Hausverwaltung bei der Eigentümerversammlung nicht entlaste?

4 Antworten

Nichts, was soll denn auch passieren? Aufgrund der gesetzlichen Vorgabe ist eine Entlastung sowieso hinfällig, so jedenfalls auch der BGH. Und das der Verwalter nichts macht, kann nicht stimmen. Er ist Verwalter und hat nur das zu tun, was lt. den gesetzliche Vorgaben von ihm verlangt wird und was die Gemeinschaft in seinem Vertrag und gemäß Teilungserklärung und Beschlüssen vereinbart hat oder eben ordnet. Und die Versammlung leitet er ja wohl auch und vorbereitet hat er sie ja wohl auch, oder? In meinen Verwaltungen kenne ich solche Eigentümer und pfeife daher schon lange auf eine Entlastung und setze sie schon jahrelang nicht mehr auf die TO. Jeder ET kann seine Wünsche in eine TO rechtzeitig einbringen, um sie in der Versammlung ordnen zu lassen und bei drei ET sollte es ja auch dann dafür eine klare Mehrheit geben für etwaige Änderungen, oder? Viel Glück.

Ichweissnixmehr 
Fragesteller
 01.04.2014, 08:55

Danke! Also kann ich trotz Nichtentlastung anschließend mit abstimmen? Die Hausverwaltung hat meine vorgeschlagenen TOP nicht unter "beschlussfähig" gesetzt, sondern unter "sonstiges", d.h. es ist zu erwarten, dass sich wieder mal nichts ändern wird. Problemen wird aus dem Weg gegangen.

schleudermaxe  01.04.2014, 12:11
@Ichweissnixmehr

Dann rüge den Verwalter und drohe an die Punkte mittels Gericht auf die Tagesordnung zu holen, denn unter sonstiges können meist keine wirksamen Beschlüsse gefaßt werden, so jedenfalls der BGH.

nix passiert. Hausverwalter hat die Aufgabe Beschlüsse zu erfüllen. Wenn kein Beschluss gibt's auch nix zu tun. Allerdings hat er die Eigentümer über Rechtliche Dinge und Verordnungen zu informieren z.B. Legionellenprüfung, Rauchmelderinstallation und er muss die Abrechnung nach BGH Urteil - separate Darstellung der tatsäch gezahlten Rücklage - erstellen. Wenn er dies nicht macht verwaltet er nicht ordnungsgemäß, was zu einer Entlassung führen kann.

Wenn er nicht genug macht kannst du nur mit den anderen ET sprechen und sie überzeugen dass Handlungsbedarf besteht.

Die Verweigerung der Entlastung des Verwalter für die Tätigkeit des Berichtsjahres (Vorjahr) beinträchtigt Ihre Teilnahmeberechtigung an der WEG-Versammlung und Ihr Stimmrecht zur Tagesordnung in keiner Weise.

Hallo,unser HV macht überhaupt nix,wir haben bis heute nicht mal Rauchmelder!Der hat keinen Bock zu nix.Alle anderen Eigentümer sind nur Kapitalanleger,bei jeder Versammlung gehen brav die Fingerchen hoch ohne das je in irgendwelche Regungen /unterlagen geunkt wurde. Wir werden auf eigene Faust Rauchmelder installieren,diese sind genauso gut und teuer wie die,die wir mal beschlossenhaben.

Vielleicht kann mir einer helfen und sagen wie man die alten abbestellt.Ich habe auch vor im Notfall zu klagen,falls man mich zwingen soll die wieder runterzunehmen. mir geht als Eigentümer meine Sicherheit vor. Auf Tipps wäre ich sehr dankbar.