Was passiert, wenn der Gerichtsvollzieher nichts zu pfänden findet?

5 Antworten

Dann muss die betreffende Person Auskunft über seine finanzielle Situation geben und wehe dem der da falsche Angaben macht.

Mit einem Titel kann 30 Jahre lang vollstreckt werden und der Gerichtsvollzieher kann auch oft vorbeikommen, was dann zu der Hauptforderung aufgeschlagen wird.

Jeder fruchtlose Pfändungsversuch verursacht allerdings dem Gläubiger und nicht dem Schuldner Kosten. 

Kosten auf die er evtl sitzen bleibt

@EXInkassoMA

Klar tritt der Gläubiger erst mal in Vorleistung, aber wenn in ein paar Jahren etwas zu holen ist, dann wird aus einer geringen Summe eine ganz beträchtlich hohe Summe.

@johnnymcmuff

Oft aber nur auf dem papier. 

Der forderungsinhaber muss ja immer sofort die taler auf den tisch legen 

@EXInkassoMA

Regelmäßige Lohnpfändungsversuche habe aber für den Schuldner den unangenehmen effekt das er häufig seinen Job in der Probezeit verliert (so leute jobben ja eh nie langfristig)... so was sehen Arbeitgeber auch nicht unbedingt gern. So ganz ohne Konsequenzen ist es also auch für der Schuldner nicht. Beim Schwarzfahren dürfte auch Ordnungshaft in Frage kommen.

Ansonsten haben so Leute wie unser hypotetischer Herbert nichts zu befürchten, die Pfändungsgrenzen schützen ihn.

@geheim007b

Beim Schwarzfahren dürfte auch Ordnungshaft in Frage kommen.

Du vermischt Zivilrecht und Strafrecht. Der zivilrechtliche Anspruch auf erhöhtes Beförderungsendgeld ist weder durch Ordnungshaft betreibbar noch ersetzbar.

Solange keine Verurteilung wegen Beförderungserschleichung vorliegt, passiert da nichts.

@mepeisen

Ja. Das erhöhte Beförderungsgeld ist ja eine Art deal.... du zahlst das Geld, wir stellen keine Anzeige (auch wenn ich den deal fragwürdig finde), der Straftatbestand ist ja das erschleichen von Beförderungsdienstleistungen auf dessen verfolgung nur verzichtet wird wenn man die Ersatzstrafe akzeptiert. Und es hört sich so an als wäre es nicht das erste mal passiert, und da wird ja meist doch Strafanzeige gestellt und dann als Urteil ein Ordnungsgeld erteilt... Viele Schuldner würden das auch als "rechnung fürs Schwarzfahren nicht bezahlt" betiteln :)

Der Gläubiger wird die Abgabe der Vermögensauskunft verlangen.

Weigert sich Herbert, seine kompletten Finanzen wahrheitsgemäß offen zu legen, ergeht Haftbefehl.

Macht er falsche Angaben gibt es einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wegen falscher Versicherung an Eides Statt.

Legt er die VA ab, so kann der Gläubiger sich zurück lehnen und es in 2-3 Jahren noch mal versuchen, denn der Schuldtitel berechtigt 30 Jahre lang zum Betreiben der Forderung.

Jeder Besuch vom Gerichtsvollzieher lässt die 30 Jahre von neuem beginnen.

Dann geht er wieder und hinterläßt eine Rechnung, welche du zu deinen Forderungen addieren darfst.

Deshalb sollte man vorher auch sicher sein, daß es etwas pfändbares gibt. Sonst lieber eine Gehaltspfändung anstreben. Man benötigt die Bankverbindung vom Gläubiger und seinen Arbeitgeber.

Dann wird Herbert aufgefordert, die eidesstattliche Versicherung abzugeben. (früher nannte man das Offenbarungseid ablegen).

http://www.meine-schulden.de/schritte_der_glaeubiger/zwangsvollstreckung/extra/eidesstattliche_versicherung

Angenommen Herbert macht das, hat allerdings weder einen Job, noch ersparnisse oder sonstiges, somit ist sein konto dauerhaft leer bzw. übersteigt nie einen wert von  100€, was passiert dann?

@OpelOlympia

In dem Moment verliert er seine Kreditwürdigkeit.

Konsequenz: Dispo und Kreditkarte werden gekündigt. Es wird keine Kredite geben, Lieferungen und Dienstleistungen erfolgen nur noch per Vorkasse.

Das ist eher Gerichtsvollzieheralltag. Dann geht er wieder nach Hause. Eventuell kann noch die Vermögensauskunft abgenommen werden.