Was passiert wenn der Beklagte 2 mal nicht persönlich erscheint vor Gericht?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich ergeht ein normales Versäumnisurteil, wenn der Beklagte nicht erscheint (und die Voraussetzungen hierfür im übrigen auch vorliegen).

Gegen das Versäumnisurteil kann der Beklagte Einspruch einlegen. Wenn er dann in dem auf den Einspruch anberaumten Termin wieder nicht erscheint, dann ergeht ein sogenanntes zweites Versäumnisurteil. Dieses steht quasi einem „richtigen“ Urteil gleich weil der Beklagte hiergegen keinen Einspruch mehr einlegen kann (§ 345 ZPO).

Wenn der Beklagte dagegen zum ersten Termin nicht erscheint, zum zweiten erscheint und z.B. zum dritten wieder nicht erscheint, dann ergeht wiederum ein ganz normales Versäumnisurteil, gegen das er Einspruch erheben kann. Es kommt also nicht darauf an, dass der Beklagte insgesamt zweimal nicht erscheint, sondern zweimal hintereinander nicht erscheint.

Ich danke ihnen fur den Antwort !

Im Zivilprozeß ergeht ein Versäumnisurteil. Im Strafprozeß fängt ihn die Polizei ein.

Danke. Es ist ein Zivilprozeß  . Also er war einmal nicht da , wenn er dann beim nächste Termin nicht kommt , heisst das es ergeht ein Versäumnisurteil an der Tag , oder beim ein ,,3tes Termin ,, ?

@Vonavi19

Damit ein Versäumnisurteil ergeht, muss der Kläger einen Antrag darauf stellen. Hat der Kläger dies nicht getan, passiert nichts.

Er wird beim Nächstenmal von der Polizei vorgeführt.

also er war letztes mal nicht da , das ist dann 1mal . Darf er 2tes mal auch nicht kommen ?

Nicht im Zivilprozess.