was passiert, wenn bei der Fristsetzung zur Nacherfüllung der Schuldner nicht erreichbar ist?

1 Antwort

Hallo, 

Ja... der Klassiker xD. 

A hat noch einen Anspruch gegenüber B und möchte unter Fristsetzung verlangen, dass B seinen vertraglichen Pflichten nachkommt. Allerdings ist B nicht zu erreichen. 

Jetzt ist die Frage, um was es sich genau dreht. Wenn der Gläubiger den Schuldner nur ein einziges Mal probiert hat, zu erreichen - und das auch noch zwischen 3 und 4 Uhr nachts, dann ist es etwas anderes, als wenn man 3 Tage in Folge auf zwei verschiedenen Wegen versucht, den Schuldner zu erreichen. 

Im Grunde ist eine Fristsetzung eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Demnach ist die einfachste Lösung immer ein Einschreiben mit Rückschein. Auf diesem Wege sollte man es zusätzlich zu den anderen Versuchen noch einmal probieren So kannst du sicher sein, dass du alles gegeben hast, um Frist zu setzen. 

Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben, der auch und gerade im Schuldrecht eine große Rolle spielt, darf es dir nicht zum Nachteil ausgelegt werden, wenn du zwar alles probiert hast, um deine Verpflichtungen einzuhalten, der Vertragspartner aber schlicht nicht greifbar ist. 

Das bedeutet im Endeffekt, dass, je weniger zumutbar der Umstand ist, den der Schuldner eigentlich beheben soll, desto schneller du nach dem vergeblichen Versuch, den Gläubiger zu erreichen, Schadensersatz nach §§ 280 ff BGB verlangen und jemand anders beauftragen, also vom Vertrag zurücktreten kannst (§323 BGB). 

MfG, 

Appledev (Stud.Jur)