Was passiert, nachdem ich eine Anzeige bekommen habe?

6 Antworten

Dann wirst du von der Polizei zu einer Anhörung vorgeladen. Anschließend wird es der Staatsanwaltschaft übergeben. Die entscheidet dann ob Anklage erhoben wird.
Wenn ja, kommt es zur Gerichtsverhandlung

es kann auch einen Stafbefehl geben, ohne Verhandlung.

@Bitterkraut

Und wenn er den dann nicht akzeptiert?

jup man wird vorgeladen und alle weiteren schritte erfährt man danach.

Falls es weitere schritte gibt. Meine schwere körperverletzung wegen der ich mal angezeigt wurde, wurde direkt bei der vorladung dann unter den tisch gekehrt da es notwehr war.

Da hielt es niemand für nötig vor gericht zu gehen und die anzeige hat sich selbst erledigt. Aber das ist eben von fall zu fall unterschiedlich je nach dem

Der Weg von der Tatbestandsaufnahme durch die Polizei bis hin zur Gerichtsverhandlung ist ein langer. Zunächst einmal erhältst du von der Polizei eine Vorladung, zu welcher du nicht zwingend erscheinen musst, aber solltest. Zudem erhältst du die Belehrung, dass du nun Beschuldigter in einem Strafverfahren bist und nach §55 StPO das Recht hast, die Auskunft auf Fragen zu verweigern, sofern du dich dabei selbst in Verdacht bringen könntest, allerdings musst du, sobald du den Mund aufmachst, die Wahrheit sagen. Bzgl. der Vorladung empfehle ich, Kontakt zu einem Fachanwalt für Strafrecht aufzubauen, da du mit diesem erst gar nicht in die Situation geraten könntest, den Verdacht auf dich zu lenken. Solltest du Angaben (zusammen mit deinem Verteidiger) gemacht haben, werden diese ausgewertet und mit den Aussagen des Geschädigten und eventueller Zeugen verglichen.
Nachdem die Polizei ihre Ermittlungen beendet hat, beginnt die Arbeit des Staatsanwalts, welcher den Sachverhalt prüft und überlegt, ob der vermeintlich Beschuldigte auch wirklich für die Tat verantwortlich gemacht werden kann. Ist dies nicht der Fall, so stellt er das Verfahren ein. Sollte er allerdings zu dem Schluss kommen, dass der Beklagte tatsächlich, wenn auch nur seiner Meinung nach, schuldig ist, verfasst er einen Ermittlungsbericht und sendet diesen an das zuständige Gericht. Dieses prüft den Bericht und lässt ihn entweder zu, oder nicht. Tritt letzteres ein, erhebt der Staatsanwalt öffentlich Anklage und es kommt zur Gerichtsverhandlung. I.d.R. ist die Staatsanwaltschaft aber an einem außergerichtlichen Strafverfahren interessiert und bietet häufig an, das jeweilige Verfahren gegen die Erfüllung einer Auflage einzustellen.

Du bekommst eine vorladung/Einladung von der Polizei, der du aber nicht Folge leisten mußt. Wenn du hingehst, mußt du nichts sagen, wenn du nicht möchtest, nur deine Daten mußt du angeben.

Die Polizei reich tihre Ermittlungsergebnisse an die Staatsanwalschaft wieter, je nach Vergehen kommt es dann zur Verhandlung oder du bekomms teinen Strafbefehl. Wenn die Ermittlungsergebnisse dafür nicht ausreichen wird eingestellt. 

Du bekommst ein Schreiben von der Polizei.
Da kannst du, musst du aber nicht und auch nicht Aussagen.
Es geht dann zum Staatsanwalt, der Endscheidet, entweder Einstellung, oder Gericht. Dann Entscheidet das Gericht.