Was passiert nach einer Teilungsversteigerung, kann man diese verhindern , (bei hälftigem Miteigentumanteil und minderjährigen Kindern)?

2 Antworten

Hallo und Guten Abend,

um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, solltest Du hierzu unbedingt Rücksprache mit einem Anwalt nehmen.

Vorab von mir: Ich habe zwar schon Aushänge gesehen, wo nur Miteigentumsanteile versteigert wurden, halte das aber nicht für den Regelfall. Dies wäre wohl auch nicht Dein Wunsch, denn wenn ein Fremder die Hälfte erwirbt, kann er diese auch in Besitz nehmen (was nicht zwingend bedeutet, dass er einfach einziehen darf). 

Verhindern kannst Du die Versteigerung schon, in dem Du den Miteigentümer auszahlst (wenn Dir das möglich wäre und eine Einigung mit dem Miteigentümer zu erzielen ist). Spezieller wird der Fall, wenn ein Gläubiger vorhanden ist (z.B. bei Bankdarlehen), da dieser ja auch bedient werden muss (das Ganze für Dich immer hälftig, insofern Du Eigentümer zu 1/2 bist). 

Wie Du aus diesen ganz kurzen Anfangsgedanken siehst, kann das alles sehr kompliziert sein, es können sich aber bei günstiger Konstellation auch Möglichkeiten für Dich ergeben. Lass Dich bitte anwaltlich beraten (eine Erstberatung ist in der Regel nicht so teuer und glaub mir, wenn´s ernst wird, ist das Geld gut angelegt.

Viel Glück für Dich!

Wenn man zur Hälfte Miteigentümer ist, so kann der andere Miteigentümer verlangen, dass das Miteigentum geändert wird. Man kann also als Miteigentümer nicht fordern, dass die Situation "ewig" so bleibt. Für die Änderung des Miteigentums gibt es drei Möglichkeiten: Entweder wird das Haus einvernehmlich verkauft. Oder einer der Miteigentümer kauft dem anderen seinen Anteil ab. Diese beiden Möglichkeiten setzen beide voraus, dass beide Teile einverstanden sind und mann sich auch über den Preis einig ist. Sind sich die Miteigentümer nicht einig - z.B. weil einer der Miteigentümer nicht verkaufen will oder weil man sich nicht über einen Preis einigt -, so gibt es als dritte Möglichkeit die Teilungsversteigerung. Weil dies im Streitfall für den anderen Miteigentümer die einzige Möglichkeit ist, das Miteigentum zu beenden, kann man grundsätzlich nichts dagegen unternehmen. Natürlich kannst Du auch während des bereits laufenden Versteigerungsverfahrens noch eine Einigung mit dem anderen Miteigentümer herbeiführen. Dann braucht man die Teilungsversteigerung nicht mehr und kann sie beenden. Wenn in der Teilungsversteigerung jemand anders als Du die Immobilie ersteigert - das kann der andere Miteigentümer sein oder ein Dritter -, so bist Du Dein Eigentum los. Du kriegst dann die Hälfte des Versteigerungserlöses. Spätestens dann musst Du auch ausziehen, falls der neue Eigentümer die Immobilie nicht zufällig an Dich vermietet. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Du dich mit deinem Miteigentümer darüber einigst, was mit der Immobilie geschehen soll.