Was passiert nach Ablauf der Rentengarantiezeit (private Rentenversicherung)?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

So lange die Rentengarantiezeit eingeräumt ist, bleibt auf jeden Fall eine Deckungssumme, die an die Erben weiter gegeben wird. Diese Garantie kostet natürlich Geld. Ein Versicherungsnehmer, der alleine ist, kann darauf verzichten , und bekommt eine etwas höhere Rente. Für den Versicherten selbst, ist die Rente immer bis zum Todesfall kalkuliert.

Woher weiss ein z.B. ein 20 Jähriger ob er im Rentenalter noch alleine ist ?

@SgtMiller

Muß er nicht, bei meinem alten Arbeitgeber konnte die Entscheidung zur Länge der Rentengarantiezeit zum Rentenbeginn geändert werden.

@JaAl11

@JaAl11 - kommt halt auf den Anbieter an, bei manchen kann man wie du schon geschrieben hast, zum Rentenbeginn die Garantiezeit festlegen, bei anderen nicht.

@bestb2b

Der letzte Satz war für mich entscheidend. Genau das wollte ich wissen. Dann kann er seine Rentenvers. ja behalten und muss sie nicht kündigen.

DANKE!!!

@hannabr

eigentlich gilt dies genrell, dass sich der Versicherungsnehmer erst zu Rentenbeginn festlegen muss. Bitte aus solch einem Grund keine Rentenversicherung kündigen, da gibt es andere Möglichkeiten

Florian Granel - Versicherungsmakler

@hannabr

Hi, es gibt zu jedem Vertrag ein Bedingungswerk. Das ist die Wahrheit zu dem Vertrag und nicht eine Äußerung in dem Forum. Lesen .........!

Die Rentengarantiezeit gewährleistet die Zahlung der monatlichen Rente über einen gewissen Zeitraum, ggf. auch über dem Tod des Versicherungsnehmers hinaus. Dauert die Rentengarantiezeit länger als das Leben des Versicherungsnehmers, bekommt der Bezugsberechtigte die Rente bis zum Ende der Garantiezeit ausgezahlt. Überlebt der Versicherungsnehmer die Garantiezeit, bekommt er die Rente weiterhin ausgezahlt. Je nach Vertrag, kann jedoch auch vereinbart sein, dass die Rente nach Garantiezeit nicht bzw. vermindert ausgezahlt wird. Eine Rentenversicherung ist im Allgemeinen nichts anderes als eine kapitalbildende Lebensversicherung. Der einzige Unterschied ist die Art der Auszahlung: Während Lebensversicherungen i.d.R. durch einen Einmalbetrag zur Auszahlung kommen, wird eine private Rentenversicherung normalerweise in Raten, also einer monatlichen Rente, ausgezahlt. Dabei ist bei beiden auch die jeweils andere Auszahlungsform wählbar.

Die Rentengarantie zeigt, sagt aus wie lange die Rente auf jeden Fall gezahlt wird, auch wenn der Rentenempfänger vorher sterben sollte. Nach Ablauf dieser Zeit wird die Rente ganz normal weitergezahlt. Im Todesfall ist das evtl. noch bestehende Kapital jedcoh weg.

Bei einer Rentenversicherung ist die Rente für die versicherte Person lebenslang versichert. Für den Todesfall der versicherten Person gibt es die Rentengarantiezeit und nur hierfür ist sie relevant.

Beispiel: die Rente beginnt am 01.01.2011 zu laufen und vereinbart ist eine Rentengarantiezeit von 5 Jahren. Stirbt die versicherte Person, dann wird die Rente auf alle Fälle bis zum 31.12.2015 bezahlt. Danach endet die Rentenzahlung. Stirbt die versicherte Person z. B. in 2016 endet die Rentenzahlung sofort. Lebt die versicherte Person bis 2030 oder darüber hinaus erhält sie die Rente natürlich immer noch - eben lebenslang.

Ob und wie die Rentengarantiezeit geändert werden kann hängt vom Versicherungsunternehmen ab. Die Rente fällt bei einer Verlängerung der Garantiezeit etwas geringer aus, aber das ist nicht so dramatisch. Bei einer privaten Rentenversicherung sollte ein Kapitalwahlrecht geregelt sein. D. h. bei Ablauf des Vertrages kann sich der Versicherungsnehmer zwischen der lebenslangen Rente oder einer Kapitalabfindung (auch in Teilen) entscheiden.

Da es hier nicht um meine Versicherung geht und mein Partner keine Ordnung hält, muss ich hier fragen. Der Hinweis mit den AGBs hilft mir also nicht weiter.