Was passiert mit Nachlass eines Toten, der keine Angehörige hat?

8 Antworten

Ändere das Konzept, indem Du schilderst, dass der Nachbar, der offenbar Selbstmord verüben wollte , zuvor seine Aufzeichnungen z.B. in ein Gepäckdepot im Bahnhof verbracht und vor seinem Selbstmord brieflich dem A seine Absicht mitgeteilt und die Fundstelle angegeben sowie ihm ausdrücklich die Aufzeichnungen übereignet und dem Brief den Fachschlüssel beigelegt hat. Die Motivierung des Nachbarn für dieses Vorgehen überlasse ich deiner dichterischen Fantasie; vielleicht gibt es ja eine Vorgeschichte der nachbarlichen Beziehungen zwische A und dem Selbstmörder, die seine Motivation verständlich machen Damit würde zumndest subjektiv für den A der Weg gewiesen sein, dass er mit der Aneignung der Aufzeichnungen nicht gegen erbrechtliche oder sogar strafrechtliche Bestimmungen verstößt,

Person A, da nicht mit dem Toten verwandt hat überhaupt keinen Anspruch auf Irgendwas! Er darf den Arzt rufen um den Tod feststellen zu lassen und dann ein paar Blümchen zur Beerdigung mitbringen. Wenn er etwas "mitgehen" lässt, dann macht er sich strafbar. Aber wo kein Kläger, da kein Richter...

Erstmal wird nach Verwandten gesucht. Findet sich Niemand, dann geht der Nachlass in die Hände des Staates, der sich auch um die Beerdigung kümmert.

Theoretisch könnte ich Person A die Tage- und Notizbücher mitgehen lassen, da niemand anderes von der Existenz der Bücher weiß. Also bräuchte sich Person A um Konsequenzen keine Sorgen machen?

Was ist, wenn Person A später (wenn der gesamte restliche Nachlass entsorgt wurde) in den Büchern ein Testament findet, in dem der Tote Person A zum Alleinerben ernennt. Kann Person A eine Entschädigung verlangen? Person A kann ja behaupten die Bücher vom Toten noch zu Lebzeiten geschenkt bekommen zu haben. Als eine Art Gegenleistung für eine Arbeit.

@shinyuke

Macht keinen Sinn... Später? Wie spät soll das sein? Man sucht ja nach einem Testament. Und wenn man die Tagebücher mitnimmt, dann ja nicht, um sie sich 3 Jahre später mal anzusehen.

Gehen wir mal davon aus NachbarB hat tatsächlich keine Angehörigen ( was bedeutet, dass wir hier von mindestens 3 Generationen Einzelkinder reden). A nimmt die Unterlagen mit. Nachbar B hat keine Schulden, kein Testament bei Gericht hinterlegt. A ist noch so ein guter Nachbar, dass er die Kosten der Bestattung für B übernimmt, oder B hatte ihm hierfür zu Lebzeiten bereits ein verschlossenes Kuvert mit Geld, Bestattungswunsch und einem 3- Zeiler übergeben. Nachbar war Mieter, Vermieter würde auf seine Kosten räumen. Irgendwann würde vielleicht die Hausbank, eine Rentenkasse, eine Versicherung aktiv werden.

Dann hat A sich falsch verhalten, was aber wohl nie Konsequenzen nach sich ziehen würde.

Daher um hier weiter zu texten, fehlt der Hintergrund deines Nachbarn B. Ein armer, schuldenfreier, einsamer Mensch stirbt unauffälliger als ein reicher, einsamer Mensch.

Erben feststellen ist zunächst eine „Bringschuld“ der potentiellen Erben. Sind da keine, muss irgendjemand zuerst mal einen Antrag stellen, damit das Nachlassgericht überhaupt ein Bedürfnis für § 1960 BGB feststellen kann.

In Deutschland tritt der Staat das Erbe an, normalerweise vertreten durch die Kommune/Wohngemeinde des Verstorbenen.

Also sollte sich A an die Gemeinde wenden, denn A beginge Leichenfledderei, wenn er sich am Nachlaß des Verstorbenen vergriffe.

Wenn weder testamentarisch noch nach gesetzlicher Erbfolge ein Erbe bestimmbar ist, wird der Staat der Erbe.