Was passiert mit Miethäuser/wohungen beim Euro-Crash?

4 Antworten

Was hat man unter einem "Euro-Crash" zu verstehen?

Fiktiv angenommen: Wenn der Euro einer massiven Inflation unterliegen sollte, dürfte es für den Mieter kein Problem sein, seine Mite zu berappen. Schwierger wird es eher für den Vermieter, die Miete entsprechend schnell anzupassen...

Falls Sie als Eigentümer der Wohnung einen Kredit aufgenommen haben, kommt es auf die Vertragsbedingungen an: Wie ist der Kreditzins geregelt? Variabel oder fest? In welcher Währung? Beispiel: Im Januar 2015 hat die Schweizer Nationalbank beschlossen, die Bindung des Franken zum Euro aufzuheben. Der Franken war gefragt und steig im Wert. Das hat Häuslebesitzer in Polen in massive Schwierigkeiten gebracht, weil die Rückzahlung der Kreditraten in Schweizer Franken vereinbart war, sie aber ihr Einkommen in Sloty erhalten... Durch den gestiegenen Wechselkurs kamen die Finanzpläne ins Kippen.

Fazit: Die Bank gewinnt immer!

P.S.: Zum "Aus dem Haus werfen" und zur "Sozialverträglichkeit" werde ich mich an dieser Stelle nicht äußern.

Die Formulierung deines Textes lässt dich nicht gerade in einem sehr sozialverträglichem Licht erscheinen.

"Aus dem Haus werfen" kannst du niemanden. Ich weiß zwar nicht, was du konkret darunter verstehst, aber nach dem Rückstand von mindestens 2 Monatsmieten kannst du eine fristlose Kündigung aussprechen.

Das bedeutet aber nicht, dass anderntags der Möbelwagen vorfährt. Du darfst dich wahrscheinlich auf einen Gerichtsprozess einstellen, wo auch mögliche Hindernisse, wie Schwerbehinderung eines Mieters, einer schnellen Räumung entgegenstehen können.

Hoffentlich würdest du in einer solchen Situation dann schnell solvente Mieter finden und nicht womöglich selber noch in finanzielle Schwierigkeiten kommen.

Mietrecht gilt. Arbeitslosigkeit ist kein Kündigungsgrund. Nur Vertragsverletzungen - wie ausbleibende Mietzahlungen - sind ein Grund.

Solange sie ihre Miete bezahlen natürlich nicht.