Was passiert mit meinem Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto?

4 Antworten

"unter Anrechnung etwaiger Urlaubsansprüche und Guthaben aus dem Arbeitszeitkonto freizustellen."

Das heißt das sie deinen Urlaubsanspruch und die zeit die du auf dem AZK hast dazu verwenden dürfen dich zu hause zu lassen.  

Wenn dich dein arbeitgeber nach einer woche auftragsflaute Kündigen muss kann das als rettungsanker für das Arbeitsverhältnis dienen.  

Also bekomme ich die Überstunden ausbezahlt oder unentgeldlich freigestellt ?

Das bedeutet, damit du deine Mehrstunden abfeiern kannst, ergo werden sie mit deiner Arbeitszeit verrechnet , gleiches für Urlaub

Sie meinen mit "abfeiern", dass ich kein Anspruch auf Überstunden habe ?

@GaraX

Nein, ich meinte damit die verbleibenden Arbeitstage nicht gearbeitet werden muss da ja dafür die Überstunden verrechnet werden

@Alexuwe

Sagen wir mal, dass ich im 3. Monat kündige und eine Kündigungsfrist von 2 Wochen habe und 88 Std. auf dem Arbeitszeitkonto.

statt mich in den 2 Wochen in einer Firma zu beschäftigen, zahlen sie mir stattdessen die Überstunden und das Urlaubsebtgeld aus ?

@GaraX

Je nach deinen sollstunden !

36 h pro Woche   mal zwei 

72 h werden so verrechnet 

du bekommst die Zeit bezahlt , brauchst aber nicht arbeiten 

@Alexuwe

Im Vertrag steht zusätzlich, dass Überstunden bei Erreichung von 150 Std. ausgezahlt werden. Sollte ich bis zu meinem Kündigungszeitpunkt nur 70 Überstunden erreicht haben, werden diese nach der Kündigung ebenfalls bezahlt ?

@GaraX

Lassen Sie sich das bitte von Ihrem Sachbearbeiter erklären 

ich hab es doch schon ausreichend 

@Alexuwe

Nein, ich meinte damit die verbleibenden Arbeitstage nicht gearbeitet werden muss da ja dafür die Überstunden verrechnet werden

Ohne Einverständnis des Leiharbeiters darf der Arbeitgeber nicht an das Zeitkonto. Manche Zeitarbeitsfirmen machen das, aber das ist nicht erlaubt.

Solltest du bis zum letzten Tag arbeiten wird dir zustehender Urlaub und die Stunden auf deinem Zeitkonto natürlich ausgezahlt.

Sie meinen wohl, dass ich zumindest die Kündigungsfrist einhalten muss, um auf Auszahlung von Überstunden berechtigt zu sein ?

@GaraX

Die Kündigungsfrist muss man sowieso einhalten.

Oder einfach einen Auflösungsvertrag machen ginge auch.

Ausstehender Urlaub und Überstunden können natürlich auch genommen werden...also entweder du wirst freigestellt oder bittest selbst darum.

Sagen wir mal, dass ich im 3. Monat kündige und eine Kündigungsfrist von 2 Wochen habe und 88 Std. auf dem Arbeitszeitkonto.statt mich in den 2 Wochen in einer Firma zu beschäftigen, zahlen sie mir stattdessen die Überstunden und das Urlaubsebtgeld aus ?

Sie dürfen Dir bei Nichteinsatz nicht einfach an das Zeitkonto.

Nur wenn Du damit einverstanden bist und die Zeitarbeitsfirma Dich auf Deinen Wunsch hin nicht mehr einsetzt, kann man das Zeitkonto verwenden.

Im Übrigen zahlt ab einem bestimmten Lohn sehr viel Steuern.

Das musste ich feststellen, als ich 12 Tage Urlaub und 150 Stunden  und den laufenden Lohn bekam und ich habe Lohnsteuerklasse drei, wo man normalerweise nicht so viel Steuern zahlt.

Daher ist es oft besser wenn man die Stunden abfeiern kann.