Ich stecke seit Anfang April in der Privatinsolvenz (Betrug an meiner Person durch andere Person aus dem nahmen Bekanntenkreis) und habe seit Oktober 12 ein P-Konto.
Ich bin erwerbsunfähig und arbeite derzeit in einer Behindertenwerkstatt. Monatliche "Einkommen" aus Grundsicherung, Mehrbedarf und Werkstattgeld betragen liegen weit unter der Pfändungsfreigrenze und eine Arbeit wo ich über den Pfändungsbetrag komme, werde ich mit 10000% iger SIcherheit nicht!
Jetzt will ich mein P-Konto auflösen, weil ich damit nur Ärger habe!!!!
Die Sparkasse behält einen angesparten Betrag von 7€ ein, weil der über einen Monat auf dem Konto lag und somit zur Insolvenzmasse zählt. Das das rechtens ist, wurde mir jetzt auch durch die Insolvenzverwaltung bestätigt und das... verzeihung... KOTZT mich sowas von an!
Ständig wird bei solchen Angelegenheit die Pfändungsfreigrenze (1045€) hervorgehoben und man denkt dass alles Geld was darunter liegt und auf dem Konto lagert - auch länger - sicher ist und dann bekommt man die Rechnung präsentiert. 7€ sind jetzt kein Weltuntergang... sollen die damit eine Party machen... aber ich stelle mir gerade vor was gewesen wäre, wenn ich z.B. 50€ drauf gelassen hätte, weil ich sie nicht bebraucht hätte... Das hätte dann schon wehgetan!
Ich meine, ich kann doch nicht wirklich Monat für Monat meine gesamt Kohle, bis auf das Geld zur Deckung der Fixkosten, vom Konto holen und daheim aufbewahren. Ich will auch die Möglichkeit haben, mal 20€ auf dem Konto zu lassen um, falls ich mal unterwegs bin und Geld brauche, ranzukommen!
Kann ich in einer laufenden Privatinsolvenz das P-Konto abschaffen oder ist es mir untersagt, weil ja mit einen normalen Girokonto dann keine "gelagerten" Geldbeträge mehr geblockt werden könnten und erst praktisch alles ab 1045,01€ einbehalten werden kann?