was passiert mit Kredit

3 Antworten

Der Gläubiger des Kredits muss warten, bis der Schuldner des Kredits wieder pfändbares Einkommen oder Vermögen hat. Was soll er sonst schon machen? Selbst bedienen darf er sich ja nicht beim Gläubiger zu Hause, das darf nur der Gerichtsvollzieher.

Das Konto des Schuldners kann der Gläubiger pfänden lassen mit einem Mahnbescheid in der Hand. Auch Leistungen von Sozialbehörden. Ausnahme: Der Schuldner hat sich ein P-Konto eingerichtet.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber genau für diesen (Not-)Fall die sog. Privat-Insolvenz erfunden: Ist man pleite und tut sechs Jahre lang nichts Dummes, ist man seine Schulden los!

Anders natürlich, wenn der Kredit dinglich gesichert ist, z. B. durch eine Eintragung ins Grundbuch. (Oder durch ein Rückforderungsrecht für Auto, Fernseher.) Dann muss man das Ding eben zurückgeben bzw. preisgeben, wenn man die Tilgungs-Raten nicht mehr leisten kann.

Sozialleistungen zum Erwerb von Eigentum gibt es nicht. Zumindest nicht per SGB, eher per Bausparvertrag und so ...

Gruß aus Berlin, Gerd

Da müsste man sich mit dem Kreditgeber einigen. Denn es ist ja den Eltern nicht mehr möglich den Kredit zu finanzieren. Oder würdest Du die Raten übernehmen. Es kommt ja dann auch noch darauf an, wofür der Kredit ist. Ein Auto oder ein Haus würde man vermutlich verkaufen, um damit den Kredit abzulösen. Das sollte aber dann mit dem Kreditgeber geregelt werden.

Vielleicht wurde ja auch eine Kreditausfallversicherung abgeschlossen. Da müsste man schauen, wann die und unter welchen Bedingungen die zahlen.

ich kann nichts zahlen, daher zahlt ja schon das Sozialamt die Heimkosten. So viel verdiene ich nicht und habe selbst Schulden zum Abzahlen.

habe die eine Zusatzversicherung abgeschlossen, wegen Krankheitsfall oder so?

muss ich mal schauen. Hoffentlich!