Was passiert mit einer abgetretenen LV nach Abzahlung des Darlehens

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, ja so ist es mit den Banken. Leider "vergessen" sie immer wieder die Rückübertragung. Eigentlich ist es keine Rückübertragung, es reicht ein Schreiben der Bank an den VR, dass die Abtretung erledigt ist und damit im Vertrag "die Rechte Dritter" (=Bank) aufgehoben werden können. Diese "Rechte Dritter" sind ein Sperrvermerk in der EDV und müssen dort nur gelöscht werden. Dazu ist aber die Bestätigung der Bank unbedingt erforderlich.

Oftmals lassen sich die Banken auch die Originalpolice des Vertrages aushändigen. Diese ist Dir entsprechend wieder auszuhändigen und Du quittierst den Rückerhalt der Police. So läuft es korrekt ab.

Danke für den Stern

Das kommt darauf an wie die Abtretung formuliert war ....

wenn sie nur für diesen Kredit war, ist sie mit Bezahlung des Kredits erledigt

ist das Ganze allgemein formuliert - z.B. Forderungen der XY Bank, dann die Bank auf die abgertreten Forderung verzichten ....

ich vermute aber die Abtretung ist in der ersten genannten Form erfolgt ...

Danke für deine Antwort: In der Abtretung steht: Sicherung der Forderung der Bank gegen den Kreditnehmer aus dem Kredit/Darlehen Nr. XYZ.... Also hieße dies deiner Meinung nach, dass die Abtretung nichtig ist und die LV wieder rückabgewickelt wurde ohne dass es der Schriftform bedarf?