Was passiert mit einem "Hartz-4-Empfänger", der pflegebedürftig wird und kein Geld für ein Pflegeheim hat?

7 Antworten

Wenn er pflegebedürftig ist, dann kommt er in ein Pflegeheim, wo eben ein Platz verfügbar ist. Es wird Pflegegeld beantragt und das Sozialamt übernimmt die fehlenden Kosten. Es wird aber versuchen, ob etwas von den Kosten bei den Kindern zu holen ist (die Ehefrau ist bei H4 ja eh raus, falls vorhanden) und deren Einkommen prüfen. Es besteht aber ein recht hoher Freibetrag. 

Die meisten Leute, die ins Pflegeheim müssen, können die Kosten nicht vollständig tragen mit ihrer Rente. 

Dann würden evtl. noch lebende,zum Unterhalt verpflichtete zumindest zur teilweisen Zuzahlung heran gezogen,wenn diese leistungsfähig wären,sie müssten sich dann über die Unterbringung einig werden !

Würden keine Verwandten mehr da sein bzw.welche die aber nicht leistungsfähig wären,dann könnten diese auch nur solche Unterbringungen wählen,die das Sozialamt dann auch als angemessen ansehen würde,es würde dann also nur die Differenz zum notwendigsten vom Sozialamt übernommen.

Wenn er einen Pflegegrad hat kann er in ein Heim. Das nennt sich Hilfe in besonderen Lebenslagen (SGB XII - nicht ALG II)

Er kann aber auch in der eigenen Wohnung versorgt werden. Unter Umständen bekommt er dann Hilfe zur Pflege.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/61.html

Dann wird geschaut, ob es unterhaltspflichtige Verwandte gibt. Gibt es die nicht oder können die nicht genug Geld aufbringen, dann übernimmt die öffentliche Hand die Kosten.

Dann werden die verwandten ran gezogen, so sie denn zahlungsfähig sind.

Wenn nicht, zahlt der Staat für die Unterbringung.